Outsourcing - nicht ohne die Mitarbeiter

24.02.2005
Von 
Winfried Gertz ist Journalist in München. Er arbeitet in einem Netzwerk von zahlreichen Anbietern kreativer Dienstleistungen. Das Spektrum reicht von redaktioneller Hörfunk- und Fernsehproduktion über professionelle Fotografie bis zu Werbetexten für Industrieunternehmen und Non-Profit-Organisationen.

Neben seinen fachlichen Aufgaben kümmert sich Wohlrab bei Outsourcing-Deals inzwischen selbst darum, dass sich die neuen Mitarbeiter schnell akklimatisieren und Projekte gemäß ihren Qualifikationen und Erfahrungen übernehmen. Für ihn ist das eine interessante zusätzliche Aufgabe.

Freilich gibt es auch weniger erfreuliche Geschichten, sagt Katharina Grimme, deutsche Chefin des IT-Marktforschers Ovum. Manche Mitarbeiter hätten durchaus Grund, den Wechsel zu einem Dienstleister zu scheuen, insbesondere dann, "wenn eine amerikanisch geprägte Unternehmenskultur herrscht, die einen starken Karrieredruck nach sich zieht". Prekär sei die Lage für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen, schließt sich der Münchner Rechtsanwalt Knut Müller (www.dkm-rechtsanwaelte.de) an. Sie hätten ein "erheblich höheres Risiko", Inhalt und Bestand ihrer "beamtenähnlichen Arbeitsplätze" zu verlieren.

Umso erstaunlicher sind Ergebnisse einer Ovum-Umfrage unter IT-Leitern, wonach der Mitarbeiterübergang nicht als problematisch eingeschätzt wird. "Man setzt einfach voraus, dass Mitarbeiter entspannt mit Outsourcing umgehen", kritisiert Grimme den mangelnden Realitätssinn im IT-Management.

Allerdings landet so manches Outsourcing-Projekt vor Gericht. Allein zum Paragrafen 613 a (siehe Kasten "Betriebsübergang") hätten sich inzwischen rund 1500 Urteile angehäuft, davon die meisten im Arbeitsrecht, berichtet der Düsseldorfer Rechtsanwalt Thomas Schmidt, der im Auftrag der Dienstleistungsgesellschaft Verdi ein Informationspapier erstellt hat (www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm). "Die Sicherung der alten Ansprüche für ein Jahr wird oft zu Lasten der Mitarbeiter juristisch ausgehebelt."

Was sich manche Betriebe erlauben, grenzt an Nötigung. "Einige Arbeitgeber nutzen die Ängste der Mitarbeiter schamlos aus", sagt Jörg Hobland von Verdi IT in München (joerg.hobland@verdi.de). Hobland kennt den Fall eines Mitarbeiters, der direkt nach der Übernahme seine Kündigung erhielt. Trotz eines Jahresgehalts von rund 36000 Euro sollte er mit einer Abfindung von lediglich 2000 Euro abgespeist werden.

Betriebsübergang