Outsourcing: Eine Gratwanderung

27.04.1995

Die Auslagerung des User-Supports ist in einigen Faellen durchaus sinnvoll. Es empfiehlt sich jedoch, einige K.o-Kriterien zu beachten, weil die Auslagerung einen tiefgreifenden Eingriff in die Datenverarbeitung des Anwenderunternehmens darstellen kann. - Anwendungen sollten ausschliesslich vom Netz geladen werden. Diese Konfiguration verstopft eine grosse Zahl von Fehlerquellen, weil den Benutzern dadurch die Moeglichkeit genommen wird, Anwendungen oder die Windows-Umgebung zu manipulieren. Dafuer wird in Kauf genommen, dass es keine individuellen Arbeitsumgebungen mehr gibt. Ausserdem steigt natuerlich die Netz- und Server-Belastung. Ein Vorteil aus Sicht des User-Supports ist, dass sich auf diese Weise eine Standardisierung auf wenige Programme durchsetzen laesst. - Rigide Beschraenkung auf Standardprodukte. Nur eine fest umrissene Anzahl von Anwendungen laesst sich von einem Dienstleister effektiv und kostenguenstig betreuen. Das gilt insbesondere fuer Netzwerkzeuge, mit deren Hilfe Lizenzen verwaltet und das Einspielen neuer Software-Releases automatisiert wird. Aufgrund derartiger Massnahmen hat sich in einigen Faellen das Verhaeltnis von Helpdesk-Mitarbeitern zu Benutzern auf 1 zu 200 reduzieren lassen. Die Betreuung der vom Kunden selbst geschriebenen Anwendungen faellt ueblicherweise nicht mehr unter die Standarddienstleistungen und muss daher - wenn sie ueberhaupt uebernommen wird - extra bezahlt werden. - Genaue Kostenvorstellungen. In der Regel sind nur fuer etwa 20 Prozent der Benutzeranfragen Sachkenntnisse erforderlich, die den Einsatz eines Dienstleisters rechtfertigen. Zahlen muss der Kunde jedoch fuer jede Anfrage. Vor allem bei homogenen Umgebungen lohnt sich daher der Preisvergleich zwischen Outsourcing und dem Wartungsangebot des Hauslieferanten. - Der Helpdesk darf nicht als strategischer Firmenbestandteil gelten. Unternehmen, die ihren gesamten User-Support nach aussen geben, verlieren sowohl technisches Know-how als auch eine Informationsquelle ueber die DV-technischen Beduerfnisse ihrer Mitarbeiter. Allerdings lassen sich die Dienstleister fuer ein Aufgeld durchaus dazu verpflichten, entsprechende Berichte zu erstellen.