Mit der Auslagerung der IT gehen Anwenderunternehmen und externe Betreiber eine langfristige Partnerschaft ein, betonen vor allem die Anbieter. "Die Dienstleister sprechen immer gerne von Vertrauen", warnte Carsten Glohr. "Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Unklarheiten auf Vertrauensbasis zu regeln", riet der Manager des Beratungshauses Helbling Management Consulting, München, dem Publikum der von IIR Deutschland veranstalteten Konferenz "IT outsourcen - Kontrolle behalten?".
Zweistufiger Outsourcing-Vertrag
Basis jeder Geschäftsbeziehung ist der Vertrag, der - das hat die Erfahrung mittlerweile gelehrt - in zwei Abschnitte gegliedert sein sollte. Vorschläge zur Gestaltung des Kontraktes vom Dienstleister sind willkommen, sollten aber nicht ohne weiteres akzeptiert werden, denn: "Sie enthalten zumeist einseitige Formulierungen, die den Provider begünstigen. Die Kunden geraten zudem in eine schlechte Verhandlungsposition, weil sie jede Änderung zu ihren Gunsten rechtfertigen müssen", schildert Glohr. Der Rahmenvertrag regelt grundsätzliches zur Vergütung und Laufzeit. Außerdem legt er die Bedingungen fest, zu denen Mitarbeiter zum Outsourcer wechseln. Ein Schlüsselelement ist zudem die Regelung des Vertragsendes. Ausbaufähig und flexibel sollte vor allem der zweite Teil des Vertragswerks gestaltet sein, denn hier werden die Serviceleistungen definiert, Sicherheitsregeln vereinbart, Projekt- und Beratungsdienste für Erweiterungen und Änderungen
angesprochen und vor allem Services-Level-Agreements (SLAs) hinterlegt.