Reorganisationsplan von Konkursgericht akzeptiert

Osborne: Chapter eleven aufgehoben

23.03.1984

NEW YORK (CW) - Die Osborne Computer Corp. hat jüngsten Meldungen zufolge die Last von ihren Schultern abwerfen können. Ein Reorganisationsplan des Unternehmens wurde vom zuständigen Konkursgericht akzeptiert. Banken und Kreditoren sicherten Osborne ihre Unterstützung zu.

Wegen nicht zu begleichender Außenstände in Höhe mehrerer Millionen Dollar hatte der amerikanische Portable-Hersteller sich im vergangenen Jahr unter den Schutz von Chapter eleven des US-Konkursrechtes gestellt. Ausführungen von Branchenkennern zufolge war die Muttergesellschaft in Kalifornien durch Managementfehler und ein verfrühtes Announcement des "Executive 1" in Schwierigkeiten geraten.

Für die Zukunft faßt Osborne Corp. auch den Gang an die Börse ins Auge. Um den Weg zu ebnen, mußte das sogenannte "Enthüllungs-Statement" von einem Vertreter der "Securities and Exchange Commission" überprüft werden. Laut Angaben von Osborne wurden keine Einwände vorgebracht.

Der Portable-Produzent will, so der Informationsdienst IDB, laut Reorganisationsplan 15,5 Millionen des Eigenkapitals in Höhe von 40 Millionen Dollar zurückzahlen. Dabei bekommen die Massegläubiger 9,5 Millionen Dollar. Zusätzlich haben sie die Wahl, ob sie einen Anteil in Höhe von 1,5 Millionen Dollar in Anleihen oder 20 Prozent des reorganisierten Unternehmens übernehmen wollen.

Derzeit arbeitet die britische Osborne-Tochter noch an Plänen zur Herstellung einer IBM-kompatiblen Version des "Executive". Noch nicht gefallen ist das letzte Wort, ob das neue Schlüsselprodukt, auf das die Osborne Corp. die Hoffnungen der Zukunft richtet, in Kanada oder Fernost produziert wird. Es handelt sich nach Berichten von IDB um eine Leichtgewichtsversion des "Osborne 1".