Orientierung für IT-Freiberufler

10.10.2001
Von Dr. Benno
Die Themen "Gewerbesteuer", "Betriebsprüfung" und "Scheinselbständigkeit" sind vielschichtig und ihre Kriterien zur gesetzlichen Einordnung oft unscharf. IT-Freiberufler sollten sich deshalb an Checklisten orientieren, mit denen sie ihren Status besser einschätzen können.

Das Risiko, als Freiberufler eine Einstufung als Gewerbetreibender zu erhalten, besteht, wenn bei der Checkliste zum Thema "Gewerbesteuer" zwei oder mehr Fragen bejaht werden. Zu Beginn stellen sich deshalb die Fragen, ob ein Gewerbe angemeldet ist und der Status als Freiberufler bislang nicht geklärt wurde, sprich keine konkrete Anerkennung durch das Finanzamt erfolgte. Auch von Bedeutung ist, die Erwähnung des Begriffs "DV-Berater" oder ähnliches gegenüber dem Amt.

Möglicherweise sind auf dem Briefpapier beziehungsweise den Visitenkarten Begriffe wie "DV-Beratung" abgebildet. Oder Verträge, Rechnungen und Homepage enthalten Bezeichnungen aus dem Bereich der Anwendersoftwareentwicklung. Als Autodidakt sowie ohne Studienabschluss als Diplominformatiker, -mathematiker, -physiker, Elektroingenieur oder technischer Assistent der Informatik rückt man der Einstufung als Gewerbetreibender ebenfalls näher. Wie auch bei einer Praxiserfahrung als Informatiker von weniger als zehn Jahren oder wenn man vorwiegend in der Anwendersoftwareentwicklung tätig war.

Gründe für eine Betriebsprüfung Für eine bevorstehende Betriebsprüfung sprechen wiederum andere Indizien. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass bereits ein erfülltes Kriterium eine Prüfung durch das Finanzamt auslöst. Stehen die Einkommensteuerbescheide unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" und waren die Höhen der Umsatzerlöse beziehungsweise Gewinne in den letzten Jahren stark schwankend, könnte das ein Anlass für eine Betriebsprüfung geben. Auch Jahresabschlüsse, die in der jüngeren Vergangenheit Verluste auswiesen, sowie unternehmensbedingte Kontakte ins Ausland gehören zu den ausschlaggebenden Faktoren. Ebenso zählen Geschäftspartner oder -freunde, die in den letzten Jahren kontrolliert wurden, oder auch Prüfungen mit erheblichen Nachzahlungen im eigenen Geschäftsbetrieb.

Bei der Thematik "Scheinselbständigkeit" können viele Aspekte relevant sein. Werden jedoch zwei oder mehr der Fragen mit "Ja" beantwortet, ist die Situation zumindest kritisch. Auch hier kann bereits ein erfülltes Kriterium die Prüfung des Status auslösen. Eine große Rolle spielt dabei, ob eine vertragliche Verpflichtung besteht. Zum einen um Arbeitszeiten und Abwesenheiten mit dem Auftraggeber oder Kunden abzustimmen, zum anderen ob Zeit und Ort der auszuübenden Tätigkeit fixiert sind oder der Vertrag eine Kundenschutz- beziehungsweise Wettbewerbsklausel enthält. Möglicherweise ist man verpflichtet, im Namen des Auftraggebers aufzutreten und nur für diesen tätig zu sein.

Neben diesen Punkten könnte eine Prüfung auch dann eintreten, wenn Zeit- beziehungsweise Tätigkeitsnachweise geführt werden müssen oder die Arbeitszeit durch Stechuhr und Zeiterfassungssysteme kontrolliert wird. Entscheidend können ebenso die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel wie Computer oder Schreibtisch sein sowie ein ergebnisunabhängiges Honorar. In diesem Zusammenhang stellen sich auch die Fragen nach der Anzahl der Auftraggeber und möglicher Mitarbeiter. Gibt es nur einen Auftraggeber, entsteht eine Rentenversicherungspflicht. Weiterführende Informationen zu diesen Themen und zur Problematik der so genannten Kundenschutzklausel sowie die im Text erwähnten Checklisten sind erhältlich bei Peter Brenner, Telefon 0172/5470892.