Organisatorische Einbindung wichtiger als Rechtsprobleme Der Laerm um den "Electronic Highway" hat die (virtuellen) Traeumer am

24.03.1995

Telearbeitsplatz geweckt: Sie waren Mitte der 80er Jahre, als auch das Thema Bildschirmtext wieder aus den Headlines verschwunden war, in einen tiefen Dornroeschenschlaf gefallen. Heute sind die Rechner schneller, billig, mobil und kommunikationsfaehig. Die steile Karriere der Notebooks hat bewiesen, dass auch Telearbeit - unter bestimmten Bedingungen - grosse Chancen hat.

Von Peter Wedde*

Telearbeit ist das Synonym fuer eine vom betrieblichen Arbeitsplatz unabhaengige Arbeitserbringung, die am mobilen Notebook oder am heimischen Computer erfolgt und fuer die notwendige Kommunikation und zur Uebermittlung der Arbeitsergebnisse elektronische Kommunikationskanaele nutzt. Obwohl sie erst in den letzten Jahren intensiv in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses gerueckt ist, kann sie weltweit schon auf eine mehr als 20jaehrige Geschichte zurueckblicken: Die Moeglichkeiten des "Telecommuting" am haeuslichen Arbeitsplatz werden in den USA vor dem Hintergrund des Oel- und Energieschocks bereits seit 1973 als Konzept zur Loesung verkehrs- und energiepolitischer Probleme diskutiert und in ersten Pilotprojekten erprobt. In Deutschland liegen erste Telearbeitsprojekte bei Siemens, IBM oder der Gesellschaft fuer automatische Datenverarbeitung (GAD) ebenfalls mehr als zehn Jahre zurueck.

Dass diese Pilotprojekte nicht intensiv weiterverfolgt wurden, ist vor allem den damals noch ueberproportional hohen Kosten fuer die notwendige Hardware und den wenig leistungsfaehigen sowie extrem teuren Moeglichkeiten der Datenuebertragung zuzuschreiben.

Telearbeit fiel aufgrund dieser Probleme - zumindest in der Bundesrepublik - Mitte der 80er Jahre in einen Dornroeschenschlaf, der bis 1991 anhielt. Der standesgemaesse Prinz, der die Prinzessin wachkuesste, hiess IBM. Mit der offiziellen Einfuehrung von zirka 160 Telearbeitsplaetzen im Unternehmen rueckte das Thema wieder ins Licht des oeffentlichen Interesses - und hier ist es seither geblieben.

Kundenberater der Bank arbeitet von zu Hause aus

Einer der Hauptgruende dafuer ist technischer Natur. Anders als vor zehn Jahren sind die Computer inzwischen billig, mobil und universell kommunikationsfaehig. Notebooks, leistungsfaehige Home- PCs und ueber jede Telefonsteckdose zugaengliche, leistungsfaehige Uebertragungskanaele stellen die optimalen Voraussetzungen fuer "betriebsungebundenes" Arbeiten dar.

Grenzen der Einsatzmoeglichkeiten zeichnen sich derzeit nicht ab - im Gegenteil. Bezieht man aktuelle Trends in der Industrie wie Lean Management, Outsourcing oder Just in time sowie zunehmende Zahlen und Formen von Bereitschaftsdiensten auf der Basis kurzer Reaktionszeiten mit ein, wie sie beispielsweise jede Computerladenkette ihren Kunden anbietet, erkennt man schnell, dass sich aus Unternehmenssicht durch die Einbindung von Telearbeit sinnvolle Personalreserven schaffen und vorhalten lassen.

Mit nur wenig Phantasie sind weitere Einsatzbereiche abzusehen: Warum soll beispielsweise nicht zukuenftig der persoenliche Kundenberater der Bank von zu Hause aus taetig werden. Die technischen Voraussetzungen - ein leistungsfaehiges Call- distribution-System, das den Kundenanruf von der zentralen Servicenummer an den haeuslichen Arbeitsplatz weiterleitet, ein ISDN-Anschluss und ein PC - sind betriebswirtschaftlich guenstiger als die Miete fuer einen entsprechenden betrieblichen Arbeitsplatz. Fuer den anrufenden Kunden

aendert sich nichts, er merkt es ja gar nicht, dass sein Gespraechspartner statt in der Bank bei sich zu Hause sitzt. Die Illusion laesst sich perfektionieren, wenn im Hintergrund auf der heimischen Stereoanlage oder im Audioteil des Multimedia-PCs Buerogeraeusche erzeugt werden. Wer jetzt lacht, dem sei gesagt, dass dieses Beispiel vor der Realisierung steht.

Weitere Anwendungsfelder lassen sich fuer Servicetelefone von Versicherungen, Versandhaeusern oder Computer-Hotlines absehen. Dabei koennten Mitarbeiter kurzfristig nach Bedarf eingesetzt werden, um Nachfragespitzen abzufangen.

Angesichts dieser kaum begrenzten Moeglichkeiten ueberraschen Prognosen, die die Zukunft der Telearbeit in Deutschland in duesteren Farben ausmalen. Diese negativen Prognosen entspringen in vielen Faellen einer Art "Babylon-Syndrom": Jeder spricht ueber eine andere Form der Telearbeit, weshalb dann haeufig Missverstaendnisse entstehen. Nach konkreten Zahlen zur Verbreitung fragt man in diesem Sprachgewirr vergeblich, oder aber man bekommt widerspruechliche Angaben.

Um zumindest das Babylon-Syndrom in den Griff zu bekommen, ist es unumgaenglich, die verschiedenen Arbeitsformen genauer zu beschreiben, die inzwischen unter dem Begriff der Telearbeit zusammengefasst werden. Dies ist leichter, als man denkt. Das Spektrum der Moeglichkeiten laesst sich auf drei Grundvarianten reduzieren: Die klassische Form ist die "ausschliessliche Telearbeit", die auch Gegenstand der meisten Modellversuche Anfang der 80er Jahre war.

Hier haben die Beschaeftigten keinen betrieblichen Arbeitsplatz mehr und sind in der Regel von zu Hause aus taetig. Diese Form ist bisher nur wenig verbreitet. Exakte Zahlen gibt es nicht. Wenn man aber weiss, dass in der gegenueber der Bundesrepublik bevoelkerungsmaessig sehr viel kleineren Schweiz schon zirka 1000 Beschaeftigte auf diese Art taetig sind, bekommt man eine Vorstellung von der "Dunkelziffer" der bei uns zu findenden Telearbeiter.

Einer der Vorteile der ausschliesslichen Telearbeit, der zu ihrer weiteren Verbreitung beitragen koennte, ist die voellige raeumliche Unabhaengigkeit der Telearbeiter. Da die elektronische Uebertragung von Daten, Arbeitsanweisungen und Arbeitsergebnissen in jedem Teil der Welt inzwischen problemlos moeglich ist, sind beispielsweise im Softwarebereich inzwischen schon Programmierer fuer US- amerikanische oder europaeische Unternehmen in Indien oder in der ehemaligen Sowjetunion im Rahmen eines internationalen "Telearbeit-Outsourcing" taetig. Und auch in klassischen Ingenieurbereichen werden aus Deutschland bereits Teilauftraege an einzelne Beschaeftigte in europaeische Nachbarlaender vergeben.

Entwickelt sich die ausschliessliche Telearbeit bisher nur langsam weiter, so verlaeuft die Ausbreitung der "alternierenden Telearbeit", auch "Teilzeit-Telearbeit" genannt, stuermisch. Hinter dieser Variante verbirgt sich eine Arbeitsorganisation, die es Beschaeftigten ermoeglicht, bisher betriebsgebundene Arbeitsanteile zeitweise von beliebigen Orten aus durchzufuehren.

Voraussetzungen fuer die alternierende Taetigkeit ist entweder die raeumliche Naehe zum Betrieb oder zum Kunden, um diesen innerhalb ueblicher Fahrtzeiten bei Bedarf erreichen zu koennen, oder aber eine Arbeitsgestaltung und -organisation, die alle notwendigen Kommunikationsvorgaenge elektronisch oder telefonisch abwickelbar macht. Hierbei sind direkte Kontakte zum Betrieb nicht regelmaessig oder nur noch gelegentlich notwendig.

Ein Schwerpunkt dieser Form liegt naturgemaess bei Taetigkeiten mit hohen Reiseanteilen - zum Beispiel im Vertrieb oder im technischen Kundendienst. Alternierende Telearbeit reduziert fuer diese Bereiche die notwendigen Anwesenheitszeiten im Betrieb auf wenige Tage im Monat oder Jahr, da alle administrativen Aufgaben wie Berichte, Bestellungen, Posterledigung etc. von zu Hause, vom Kunden oder dem Hotelzimmer aus abgewickelt werden koennen. Es gibt allerdings auch schon Formen, bei denen die Beschaeftigten ihren betrieblichen Arbeitsplatz voellig verloren haben und nur noch gelegenlich als "Gaeste" in den Betrieb kommen.

Alternierende Telearbeit ist allerdings nicht mehr auf den Vertriebs- und Servicebereich beschraenkt. Buchhaltungsaufgaben werden bei Bedarf ebenso von zu Hause aus abgewickelt wie die Betreuung ganzer Rechenzentren durch mobile Systemmanager. Die Zahl der konkreten Einsatzfelder nimmt staendig zu.

In der Bundesrepublik noch wenig verbreitet ist die dritte Variante der Telearbeit, die in Nachbarschafts- oder Satellitenbueros erfolgt. Diese Form dezentraler und elektronisch gestuetzter Arbeit findet in der Regel in Bueros in der Naehe der Wohnungen der Beschaeftigten statt. Dabei ist es sowohl moeglich, dass die Beschaeftigten Buero und Geraete selbst bezahlen als auch, dass die Unternehmen diese zur Verfuegung stellen oder zumindest mit- finanzieren. Gemeinschaftsbetriebe mehrerer Unternehmen finden sich ebenfalls.

Dass bislang nur wenige Nachbarschafts- und Satellitenbueros in Deutschland zu finden sind, ueberrascht, denn sie bieten in bezug auf das Spektrum der denkbaren unterschiedlichen Taetigkeiten und die moegliche hohe Auslastung der Ressourcen fuer viele Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Andere europaeische Laender wie etwa die Schweiz haben diese Moeglichkeiten laengst erkannt und sind schon weiter.

Immer wieder zitiert wird beispielsweise ein erfolgreich arbeitendes Nachbarschaftsbuero in Somvix in der Bergregion Surselva in Graubuenden, das von einem Druckereiunternehmen, der schweizerischen Telefongesellschaft PTT und der ETH-Zuerich gemeinsam betrieben wird, oder ein anderes in Aardorf bei Zuerich von Standard Telefon und Radio STR.

Stellt man die bekannten Prognosen zur Ausbreitung der Telearbeit diesen drei Grundvarianten gegenueber, zeigt sich in der Regel, dass nur die Ausbreitungschancen der ausschliesslich haeuslichen Form skeptisch bewertet werden, waehrend alternierende Telearbeit entweder ueberhaupt nicht beruecksichtigt oder nicht ausreichend beachtet wird und Nachbarschafts- sowie Satellitenbueros allenfalls am Rande erwaehnt werden. Damit kommt den Prognosen nur eine begrenzte Aussagekraft zu. Zudem koennen sie durch unerwartete Ereignisse schnell zur Makulatur werden.

So hat etwa das letzte schwere Erdbeben in San Franzisko dazu gefuehrt, dass Modems in allen Elektroniklaeden ausverkauft waren, weil ploetzlich Tausende von Beschaeftigten, die nicht mehr mit dem Auto ins Buero fahren konnten, von zu Hause aus am Firmennetz weiterarbeiten wollten.

Bei Auftragsvergabe wird um Diskretion gebeten

Inzwischen hoert man, dass diese Loesung vielfach auch danach noch beibehalten wurde. Auch Umweltgruende koennten der Telearbeit Vorschub leisten. Auch das ploetzlich erwachte Interesse auf EU- Ebene koennte die Ausbreitung der Telearbeit weiter anschieben.

Dass alles fuer mehr Telearbeit spricht, hilft aber fuer die eingangs aufgeworfene Frage nach handhabbaren und verlaesslichen Zahlen zu tatsaechlich existierenden Arbeitsplaetzen bei uns nicht weiter. Sie duerften aber derzeit kaum zu erlangen sein. Dieses Defizit ist weniger auf das Fehlen von Telearbeitsplaetzen als vielmehr auf die Schweigsamkeit der Unternehmen zurueckzufuehren, die solche anbieten. In der Praxis zeigt sich immer wieder das Phaenomen, dass zwar der konkrete Wissens- und Beratungsbedarf bei grossen, mittleren und selbst bei kleinen Unternehmen, die Telearbeit einfuehren wollen oder bereits eingefuehrt haben, hoch ist und staendig zunimmt. Beratungsanfragen und Consulting-Auftraege sind aber nahezu immer mit der Bitte um Diskretion verbunden.

Die Rechtsprobleme lassen sich regeln

Fragt man in Unternehmen nach den Gruenden fuer diese auffaellige Schweigsamkeit, erhaelt man als Antwort meist einen Hinweis auf den schlechten Ruf, den Telearbeit bei Betriebsraeten und Gewerkschaften hat, sowie auf die Fuelle der ungeklaerten Rechtsprobleme, die mit dieser Arbeitsform einhergehen.

Diese Aengstlichkeit verbluefft, sie ist weitgehend unbegruendet. Das gilt zunaechst einmal fuer die vermeintlich grundsaetzlichen Widerstaende auf seiten der kollektiven Mitarbeitervertretungen. Betriebsraete haben sich in der Praxis schon jetzt in vielen Unternehmen dem auch von der Belegschaft massiv artikulierten Wunsch nach Telearbeit gebeugt und betriebliche Regelungen abgeschlossen.

Auf gewerkschaftlicher Seite ist man vom Ruf nach einem generellen Verbot dieser Arbeitsform zugunsten der Forderung nach ihrer Regelung abgewichen.

Die mit Telearbeit verbundenen Rechtsprobleme, die etwa bezueglich der Haftung, des Arbeitsschutzes, des Mietrechts, der Kostenuebernahme etc. bestehen, lassen sich ebenfalls zur Zufriedenheit aller Beteiligten loesen. Dabei ist es fuer alle von Vorteil, dass die juristischen Ueberlegungen weiter fortgeschritten sind als die betriebliche Vertragspraxis. Diskutiert wird bereits seit Anfang der 80er Jahre. Heute gibt es fast kein arbeitsrechtliches Standardwerk mehr, in dem man nicht unter dem Stichwort "Telearbeit" fuendig werden koennte.

Trotz oder gerade weil die juristische Diskussion der technischen Entwicklung voraus ist, zeichnen sich im Einzelfall rechtliche Grenzen fuer bestimmte Ausgestaltungen der Telearbeit ab, die beispielsweise aus datenschutzrechtlichen Vorgaben resultieren. Die Aufloesung des Arbeitsverhaeltnisses zugunsten des rechtlich wenig geschuetzen Heimarbeitsverhaeltnisses oder der freien Mitarbeit wird es aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Telearbeit ebenfalls nicht geben.

Wie vertragliche Regelungen der Telearbeit im einzelnen aussehen koennten, muss immer mit Blick auf die konkrete Situation im Betrieb oder im Unternehmen bestimmt werden. Im Einzelfall sind naemlich bestehende einzelvertragliche, betriebliche oder tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit, zu Bereitschaftsdiensten oder zur Ausgestaltung von Computerarbeitsplaetzen zu beachten. Deshalb kann sich durchaus die Notwendigkeit komplexerer Regelungen ergeben. Dies schreckt viele Arbeitgeber, aber auch viele Arbeitnehmer davon ab, fuer vertragliche Klarheit zu sorgen - und fuehrt damit in der Konsequenz zu ernsten und oft erheblichen Risiken. Der Verzicht auf Rechtsklarheit kann zu ueberraschenden und ungewollten Folgen fuehren, wenn etwa ein Arbeitnehmer unter Berufung auf Paragraf 670 BGB von seinem Chef die Erstattung angefallener Raumkosten verlangt oder der Arbeitgeber Zugang zum haeuslichen Arbeitsplatz begehrt - und beide diese Forderung gerichtlich zugesprochen bekommen.

Von Arbeitgeberseite wird zudem oft uebersehen, dass die Rechtsposition von Betriebsraeten im Moment der Einfuehrung von Telearbeiten durch das in diesem Fall in Kraft tretende Initiativrecht extrem gestaerkt wird - bis hin zur Moeglichkeit des Stopps geplanter Vorhaben per gerichtlicher Eilverfuegung.

Alle Beteiligten an runden Tisch bringen

Will man derartige Probleme von Anfang an ausschliessen, empfiehlt sich der Rueckgriff auf moderne Management-Methoden: Am runden Tisch und zusammen mit allen Beteiligten und Betroffenen lassen sich Regelungen, die alle Interessen hinreichend beruecksichtigen, am besten entwickeln. Das fuer die praktische Umsetzung erforderliche Know-how zu rechtlichen Mindestanforderungen laesst sich dabei ebenso wie das ueber organisatorische und technische Voraussetzungen durch Rueckgriff auf die inzwischen umfangreiche Literatur erwerben, die es zu diesem Thema gibt. Diese Details sollten deshalb niemanden schrecken.

Viel wichtiger als die juristische Bewaeltigung der Telearbeit ist deren organisatorische Einbindung. Hier sollte beispielsweise in jedem Fall ueberlegt werden, ob Telearbeit tatsaechlich der richtige Weg ist, ob sie sich effektiv einsetzen laesst und nicht zu unbilligen Risiken fuehrt. Denn: Auch wenn Telearbeit eine Arbeitsform mit grosser Zukunft ist, sollte man sie nicht euphorisch und kritiklos, sondern mit der gebotenen Sachlichkeit sehen. Wir werden uns naemlich allen (inzwischen laengst ueberholten) Prognosen der Telearbeitsglaeubigen zum Trotz nicht zu einem "Volk von Telearbeitern" entwickeln und auf betriebliche Arbeitsplaetze verzichten. Der "Betrieb" wird vielmehr auch in Zukunft der Mittelpunkt des Berufslebens sein. Fuer ein Unternehmen waere es deshalb verheerend, hier auf das falsche Pferd zu setzen, indem es nur noch Telearbeit forciert. Dort, wo Telearbeit wirklich die sinnvolle Alternative ist, sollte das Thema hingegen offensiv und mit der notwendigen Phantasie angegangen werden. Phantasie deshalb, weil diese Form der Arbeit von allen Beteiligten Offenheit und den Mut zu neuen Wegen fordert.