Streit um Patentrecht

Oracle gewinnt und verliert gegen Rimini Street

18.02.2014
Von 


Joachim Hackmann ist Principal Consultant bei PAC – a teknowlogy Group company in München. Vorher war er viele Jahre lang als leitender Redakteur und Chefreporter bei der COMPUTERWOCHE tätig.
In einem Patentrechtsstreit hat ein US-Gericht zugunsten von Oracle entschieden, dem beklagten Anbieter von Third-Party-Wartungsdiensten Rimini Street in anderen Punkten jedoch Recht gegeben. Nun feiern beide Streithähne ihren Sieg.
Foto: Rimini Street

Ein Bundesgericht hat Rimini Street schuldig gesprochen, den Urheberschutz von Oracles PeopleSoft-Applikationen verletzt zu haben. Rimini Street bietet Service- und Wartungsdienste für ERP-Produkte etwa von Oracle und SAP an. Kunden können mit diesen die in der Regel teuren Wartungsgebühren verringern, die die Softwarehersteller für ihre Support-Dienste verlangen.

Peoplesoft-Fall wird zugunsten von Oracle entschieden

Im Zuge der Kundenservices hatte Rimini Street offenbar Kopien von PeopleSofts ERP-Lösung auf den eigenen Systemen installiert. Mit dieser Installation konnte der Wartungsanbieter allem Anschein nach Software-Updates für die eigenen Kunden herstellen. Das wertete Larry Hicks, Bundesrichter am District Court von Nevada, als nicht rechtens. Seine Entscheidung basiert auf einer Überprüfung der Lizenzabkommen von zwei Rimini-Street-Kunden mit Oracle, die jeweils PeopleSoft-Anwendungen nutzen: Die Stadt Flint in Michigan sowie die Schulbehörde in Pittsburgh.

In einer anderen Sache entschied der Richter jedoch im Sinne von Rimini Street. Dabei ging es um Kopien, die der Wartungsdienstleister von den Oracle-Produktlinien J.D. Edwards und Siebel angelegt hat. Auch hier schauten sich Sachverständige die Abkommen zwischen Oracle und Rimini-Street-Kunden genauer an. Für die ERP-Software J.D.Edward wurden die Lizenzverträge des Zementherstellers Giant Cement analysiert, für die CRM-Software von Siebel wurden die Lizenzvereinbarungen mit Novell überprüft.

Rimini Street darf J.D.Edwards- und Siebel-Software kopieren

Die Lizenzverträge von Giant Cement erlauben es Rimini Street demnach nicht, in den Source Code einzugreifen, um Updates zu kreieren. Urheberrechte werden aber nicht verletzt, wenn Rimini Street die Kopien nur aus Gründen der Archivierung auf eigene Server installiert - solange sich Rimini Street keinen Zugang zum Quellcode verschafft. Oracle hatte Beweise vorgelegt, wonach der Kontrahent eben dies getan hat. Bundesrichter Harris wollte der Beweisführung nicht folgen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam Harris im Falle der von Novell genutzten Siebel-Software: Der Lizenzvertrag erlaubt das Anlegen von Kopien für die Archivierung und das Backup auf Systemen von Drittanbietern.

Eng gesteckte Grenzen für Softwarekopien

Allerdings wies das Gericht das Argument von Rimini Street zurück, man habe durch Oracles Verhalten der vergangenen Jahre eine "implizierte Lizenzierung" erhalten und damit das Recht erworben, Kopien anzulegen. Rimini Street hatte den Kunden zeitweilig darüber hinaus zur Wahl gestellt, die Test- und Entwicklungsumgebung für die Geschäftsanwendungen zu betreiben.

Die Grundlage dafür sah der Wartungsanbieter darin, dass Oracle in den Jahren 2007 bis 2009 insgesamt rund 90 Datenträger für diverse Kunden an die Adresse von Rimini Street ausgeliefert hat. Damit habe der Softwarekonzern offensichtlich darüber Kenntnis gehabt, dass Rimini Street nicht nur Support für Oracle-Kunden leiste, sondern auch Kopien der Software anlege. Dennoch habe Oracle weiter geliefert und somit Zustimmung zur Praxis des Kopierens signalisiert. Aufgrund dieser Duldung fehle die Basis für Copyright-Verletzungen. Dieser Auffassung schloss sich Richter Harris jedoch nicht an.

Rimini Street beerbt TomorrowNow

Rimini Street bietet Anwendern Wartungsdienste für Business-Applikationen an. In der Regel kommt der Anbieter erst dann ins Spiel, wenn die Kunden ihre Wartungsverträge mit dem Originalhersteller nicht verlängern. Damit verwirken sie auch das Recht auf Updates. Firmen wir Rimini Street obliegt es dann, die laufenden Systeme stabil zu halten und regulatorische Neuerungen einzupflegen.

Der CEO und Gründer von Rimini Street ist Seth Ravin. Er ist zudem Mitgründer von TomorrowNow, ein Unternehmen das ebenfalls alternative Wartungsangebote für Oracle-, Siebel-, Peoplesoft- und J.D.-Edwards-Lösungen betrieben hat. Das Unternehmen wurde 2005 von SAP übernommen, um Kunden auf die eigene Plattform zu locken.

Seth A. Ravin, Gründer und CEO von Rimini Street. Zuvor hat er das Unternehmen TomorrowNow mitgegründet.
Seth A. Ravin, Gründer und CEO von Rimini Street. Zuvor hat er das Unternehmen TomorrowNow mitgegründet.
Foto: Rimini Street

Doch dieses Vorhaben endete für SAP im Desaster. Bereits 2008 zog sich der Softwarekonzern vollständig aus dem Geschäft zurück und stieß TomorrowNow wieder ab (siehe SAP beendet peinlichen Ausflug ins Geschäft mit ERP- und CRM-Drittwartung). 2010 entschied ein Gericht, dass SAP dem Wettbewerber Oracle 1,3 Milliarden Dollar Schadensersatz zahlen muss, weil TomorrowNow-Mitarbeiter Daten von Oracle geklaut hatte. Zuvor hatte sich SAP-CEO Bill McDermott öffentlich für das Fehlverhalten entschuldigt, um Oracle und das Gericht zu besänftigen. Das harte Urteil und insbesondere die Höhe der Strafe wurden von SAP angefochten. Erst Mitte 2012 endete der Streit mit einer Strafzahlung von über 300 Millionen Dollar (siehe SAP zahlt Oracle 306 Millionen Dollar).

"Ravin und Rimini Street haben das korrupte Geschäftsmodell von TomorrowNow einfach kopiert", klagte Oracle nun anlässlich des aktuellen Rechtsstreits. Tatsache ist, dass die Geschäfte der alternativen Wartungsanbieter den großen Softwareherstellern ein Dorn im Auge sind und sie immer wieder gegen die Anbieter vorgehen.

Beobachter hoffen nun, dass mit dem Spruch des Bundesgerichts und der nun folgenden Umsetzung des Urteils die Rahmenbedingungen für das Geschäftsmodell klarer abgesteckt werden. Einstweilen reklamieren beide Parteien den Spruch des Richters als Sieg in eigener Sache.

Dem Rimini-Street-Geschäft hat die juristische Auseinandersetzung zumindest nicht geschadet. Seit Start des Rechtsstreits konnte das Unternehmen eigenen Angaben zufolge die Einnahmen versechsfachen. Bei der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat der Wartungsanbieter den Börsengang beantragt. Der Gang aufs Börsenparkett wird oft gewagt, um weiteres Wachstum zu finanzieren.