Noch mehr Überwachung?

Opposition kritisiert Regierungspläne beim Internet-Datenschutz

25.10.2012
Piraten und Grüne wenden sich gegen die von der Regierung geplante Änderung beim Telekommunikationsgesetz. Dabei geht es um das Ausmaß der Kontrolle von Internet-Daten durch die Behörden.

Die Vorschläge von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seien "von einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Internet als zentralem Kommunikationsraum unserer Zeit geprägt", schrieb der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz.

Teile der Oppositionsparteien befürchten eine noch stärkere "Big Brother"-Mentalität in der deutschen Netzpolitik.
Teile der Oppositionsparteien befürchten eine noch stärkere "Big Brother"-Mentalität in der deutschen Netzpolitik.
Foto: freshidea, Fotolia.com

Das Bundeskabinett hatte gestern eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen und damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Demnach sind die gesetzlichen Grundlagen aus den Zeiten der rot-grünen Koalition für den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Internetdaten teilweise verfassungswidrig. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, es gehe nicht um eine Ausweitung der Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste, sondern nur um eine Präzisierung der Rechtslage.

Der Piraten-Politiker Patrick Breyer, der die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, sagte am Donnerstag, der vom Kabinett verabschiedete Entwurf sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig". Wenn der Gesetzentwurf in dieser Form von Bundestag und Bundesrat verabschiedet würde, werde die private Kommunikation im Internet noch stärker überwacht als bisher, kritisierte Breyer, der für die Piraten im Landtag von Schleswig-Holstein sitzt. Auch Geheimdienste könnten dann privaten Internet-Nutzern "ohne größere Einschränkungen hinterherschnüffeln".

Von Notz warf Friedrich vor, mit der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft den ungehinderten Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Kundenregister der Internet-Provider juristisch abzusichern. "Für die Freiheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer ist wenig gewonnen." (dpa/sh)