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Open-Source-Lizenz vor Gericht durchgesetzt

15.04.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Fortinet darf in Deutschland zwei Produkte nicht mehr vertreiben, weil sie die Bestimmungen der General Public License (GPL) verletzen. Dies hat ein Münchner Gericht in einer einstweiligen Verfügung entschieden. Angestrengt hatte das Verfahren die Open-Source-Gruppe GPL Violations Project, das der deutsche Linux-Kernel-Mitentwickler Harald Welte ins Leben gerufen hat.

Von dem Gerichtsentscheid betroffen sind die Firewall- und Antivirus-Produkte "FortiGate" und "FortiWiFi", für die Fortinet ein Betriebssystem namens "FortiOS" verwendet. Das GPL Violations Project hatte entdeckt, dass dieses Betriebssystem den Linux-Kernel und weitere Software verwendet, die unter der GPL stehen. Entgegen den Lizenzbestimmungen hatte Fortinet dieses nicht nur verschwiegen, sondern die Selbstbedienung durch Verschlüsselung zu verbergen versucht. Das nannte Welte "besonders unerhört".

Welte hatte Fortinet und zwölf weitere Unternehmen zur CeBIT in Schreiben abgemahnt, weil sie Software unter der GPL entgegen deren Bestimmungen in ihren Produkten verwenden. Die in dem Schreiben vom 17. März 2005 geforderte schriftliche Erklärung, die beanstandete Praxis einzustellen, hatte Fortinet nicht abgegeben. "Außergerichtliche Verhandlungen über eine Beilegung sind in einem angemessenen Zeitraum gescheitert", erklärt Welte.

Fortinet will hingegen "kürzlich", so ein Unternehmenssprecher, von den Vorwürfen erfahren haben. Man unternehme Schritte, um die Produkte in Übereinstimmung zu den GPL-Anforderungen zu bringen. Der Sprecher zeigte sich "daher überrascht", dass Welte die einstweilige Verfügung beantragt habe. "Dies ist eine unnötige Aktion." Der Gerichtsentscheid hat keine Auswirkungen auf den Vertrieb der Fortinet-Produkte außerhalb Deutschlands. (ls)