Online-Händler klagen über unklare Vorschriften

12.08.2005
Viel zu kompliziert, ungerecht und wirkungsarm: So lautet das vernichtende Urteil vieler Onlineshops zum deutschen Fernabsatzrecht. Die Ende 2004 eingeführten, erweiterten Informationspflichten ...

MÜNCHEN (CWM) -  Viel zu kompliziert, ungerecht und wirkungsarm: So lautet das vernichtende Urteil vieler Onlineshops zum deutschen Fernabsatzrecht. Die Ende 2004 eingeführten, erweiterten Informationspflichten haben die Lage weiter verschärft. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Kölner Online-Shop-Prüfers Trusted Shops GmbH von rund 1400 Online-Händlern. Dabei haben sich fünf Kernprobleme herauskristallisiert.

1. Undurchsichtige Informationspflichten

Es gibt zu viele und unübersichtlich geregelte Informationspflichten, die Händler ohne eingehende Rechtsberatung kaum durchschauen können. Seit Dezember 2004 müssen die Unternehmer Ihre Kunden beispielsweise vor Abgabe einer Bestellung über Einzelheiten des Widerrufsrechts informieren. Wie dies juristisch korrekt geschehen muss, ist völlig unklar.

2. Widerrufsrecht unausgewogen

Das Widerrufsrecht ist in vielen Punkten einseitig zu Lasten der Händler ausgelegt. Zum Beispiel tragen sie neben der Gefahr des Transportverlustes meist auch die Rücksendekosten - die konkrete Regelung ist äußerst vielschichtig, von Warenwert und Zahlungsweise abhängig.

3. Drohender Abmahnungsmissbrauch

Einige profitorientierte Anwälte nutzen die defizitäre Situation, indem sie vorgeblich mangelhafte Onlineshop-Betreiber abmahnen. Viele kostenpflichtige Abmahnungen entbehren jeder Grundlage. Dennoch zahlen die Betreiber - aus Unwissenheit oder weil sie den teuren Rechtsweg scheuen. Das deutsche Recht macht diesen Missbrauch leicht, da Schadensersatz vom Abmahnenden nur im Ausnahmefall verlangt werden kann.

4. EU-Harmonisierung mangelhaft

Das gerade für Onlineshops interessante EU-Exportgeschäft ist durch die unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedsstaaten zu kompliziert. Außerdem leiden die deutschen Shops unter den im europäischen Vergleich handelsunfreundlichen Gesetzen. Wettbewerbsnachteile sind die Folge.

5. Wettbewerb mit unseriösen Internet-Verkäufern

Immer mehr Internet-Verkäufer arbeiten mit unlauteren Methoden und erschweren seriösen Onlineshops das Geschäft. Waren werden illegal importiert und weit unter Preis angeboten, Kundenrechte wie Widerruf oder Gewährleistung nicht beachtet. Ist die Ware verkauft, verschwindet der Konkurrent ungestraft von der Bildfläche, der Verbraucher verliert häufig sein Geld.

Trusted Shops weist darauf hin, dass die Verbraucher auch bei professioneller Aufmachung und vorbildlichen AGB eines Internet-Verkäufers Opfer von Betrügereien werden können. Wirksamen Schutz biete nur eine Überprüfung bzw. Absicherung durch unabhängige Dritte.