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Online-Händler haften nicht für falsche Preisangaben

08.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Richter des Landgerichts Essen haben die Klage eines Kunden abgewiesen, der seinen Anspruch auf Lieferung einer Online-Bestellung gerichtlich durchsetzen wollte. Laut einem Bericht der "Neue Juristische Wochenzeitung" hatte die Internet-Versandfirma die Auslieferung mit der Begründung verweigert, die Waren seien versehentlich mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet gewesen. Der wirkliche Wert der bestellten Computerteile habe rund dem hundertfachen des angegeben Preises entsprochen. Das Gericht gab dem Versandhändler recht. Selbst wenn die Bestellung mit dem falschen Preis bestätigt werde, liege damit noch kein Kaufvertrag vor. Preisangaben im Internet seien mit Schaufensterauslagen vergleichbar, deren Preise ebenfalls nicht verbindlich seien, heißt es in der Urteilsbegründung. (ba)