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OLG München: Deep Linking verstößt gegen EU-Recht

26.07.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Deutsche Gerichte seien dabei, Suchmaschinen die Rechtmäßigkeit abzuerkennen, meint der Betreiber der Online-Suche Newsclub.de, Christian Kohlschütter. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit der fränkischen Zeitung Mainpost, der sich seit zwei Jahren durch die Instanzen zieht. Der Grund des Streits: Newsclub verwies unter anderem auf aktuelle Nachrichten der Online-Ausgabe des Blattes. Nach dem Klick auf ein Schlagwort wird der Nutzer an die Originalquelle auf Mainpost.de weitergeleitet. Dieses "Deep Linking" verstößt gegen die Europäische Datenbankrichtline, urteilte nun das OLG (Oberlandesgericht) München und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts München vom September 2001. Damals war Kohlschütter das Anlegen der Verknüpfungen unter Androhung von Zwangsgeldern bis zu 500.000 Mark (rund 255.700

Euro), wahlweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (im Wiederholungsfall zwei Jahre) verboten worden. Lediglich das Landgericht Berlin vertrat im Januar 2001 eine andere Meinung und erklärte eine einstweilige Verfügung der Mainpost für unwirksam.

Neben Newsclub.de laufen gegen weitere Suchmaschinen Verfahren. So steht Paperboy.de nach einem gewonnenem Prozess gegen die Handelsblatt-Gruppe am OLG Köln vor dem BGH (Bundesgerichtshof) und Net-Clipping.de hat am LG München (andere Zivilkammer) in - nach Einschätzung Kohlschütters - gleicher Sachlage gewonnen. (lex)