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Hausbesitzer dürfen hoffen:

OLG kritisiert Aufstellpraxis der grauen Telekom-Kästen

07.12.2007
Seit die Telekom ihr VDSL-Netz aufbaut, verschandeln ihre grauen Vermittlungskästen das Erscheinungsbild deutscher Städte. Das OLG München legte der Telekom jetzt nahe, ihre Installationspraxis zu überdenken.

Ein Münchner Hotelbesitzer könnte zum Hoffnungsträger vieler deutscher Hausbesitzer werden: In einer Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München machten die Richter jetzt deutlich, dass die grauen Telekom-Kästen nicht unbedingt eine Visitenkarte für ein Hotel seien.

Mit dem Ausbau ihres VDSL-Netzes muss die Telekom mit ihrer Vermittlungstechnik näher an die Kunden heranrücken. Um die die hohen Bandbreiten von über 20 Mbit/s mit VDSL realisieren zu können, dürfen die klassischen Kupfertelefonkabel nämlich nur noch wenige Meter lang sein, der Rest der Verbindungstrecke läuft über Glasfaser. Diese Vermittlungstechnik - im Fachjargon als Outdoor-DSLAMs bekannt - verbaut der Carrier in mannshohe graue Kunststoffmonster. Bei der Wahl der Standorte für diese Schandmale der Informationsgesellschaft nimmt die Telekom oft wenig Rücksicht auf die Befindlichkeit von Hausbesitzern oder Denkmalschützern.

Einem Münchner Hotelbesitzer – allein in der bayerischen Landeshauptstadt hat die Telekom rund 4.000 die Kästen installiert – war der Verteilerkasten direkt neben seinem Hoteleingang zu viel. Er klagte, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, vor dem Landgericht dagegen und unterlag in erster Instanz. Selbst Argumente, die Kästen seien eine Einstiegshilfe für Einbrecher (wie laut Kläger bereits geschehen), fanden bei der Richterin kein Gehör.

In der Berufungsverhandlung vor dem OLG scheint der Hotelier jetzt bessere Karten zu haben. Das Gericht betrachtet es nämlich als Gebot der Fairness, die grauen Monster nicht genau neben dem Entree eines Hotels zu installieren, da dieses ja die Visitenkartem eines Hauses sei. Eine Ansicht, die man wohl auch bei der Telekom teilt, denn neben dem Eingang eines Luxushotels würde man einen solchen Schaltkasten nicht hinstellen, so ein Konzernvertreter auf Nachfrage des Gerichts. Das OLG empfahl der Telekom daraufhin vor einem endgültigen Urteil, freiwillig eine Verlegung des Kastens vorzunehmen.

Zyniker hoffen bereits, dass die Telekom stur bleibt. Ein OLG-Urteil könnte nämlich bundesweite Folgen für die Aufstellung der VDSL-Kästen haben. Zumal sich die Technik laut Branchenkennern auch mit einem teureren Verfahren in Bodenschächten installieren lässt – dort würde sie dann niemanden stören, außer die Shareholder der Telekom. (hi)