Weiterer Aufschub

OLG Karlsruhe erlaubt Verkauf von HTC-Handys bis 2010

12.05.2009
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat überraschend eine neue Erlaubnis für den Verkauf von Smartphones des taiwanischen Herstellers HTC erteilt.
HTC-Smartphones wie das Google-Handy Magic dürfen bis 2010 weiterverkauft werden.
HTC-Smartphones wie das Google-Handy Magic dürfen bis 2010 weiterverkauft werden.

HTC drohte ab 14. Mai ein deutschlandweiter Verkaufsstopp aller UMTS-Handys. Wie das "Handelsblatt" berichtet, wolle das Gericht keine patentrechtliche Drohkulisse gegenüber HTC aufbauen. Der Smartphone-Hersteller muss aber eine Sicherheitsleistung von 7,5 Millionen Euro hinterlegen. Sie entspreche der Höhe, die HTC zuvor dem Patentverwalter IPCom als pauschale Lizenzzahlung angeboten hat.

Aus dem Beschluss, der dem Handelsblatt vorliegt, geht hervor, dass HTC 85 Prozent seiner Umsätze in Deutschland mit dem Verkauf von UMTS-Handys macht. Die Zwangsvollstreckung des Urteils, die den sofortigen Verkaufsstopp aller Handys mit dem Datenbeschleuniger bedeuten würde, führe möglicherweise zu einem erheblichen finanziellen Schaden für HTC. Dieser stünde in keinem Verhältnis zu dem verspäteten Eingang von Lizenzgebühren, die der Münchner Patentverwalter IPCom zu befürchten hat.

Das OLG Karlsruhe sollte am Donnerstag über eine Unterlassungserklärung verhandeln, die IPCom am 27. Februar vor dem Landgericht Mannheim gegen HTC erwirkt hatte. IPCom behauptet, dass HTC UMTS-Patente verletzt, welche die Münchner Firma 2006 von dem ehemaligen Handy-Hersteller Bosch aufgekauft hat. Der Kläger fordert Lizenzgebühren, die HTC als überhöht und wettbewerbsbehindernd zurückweist. Der Handyhersteller ist in Berufung gegangen. Die erste Anhörung war für den 14. Mai angesetzt, fällt mit dem vorzeigen Beschluss der Karlsruher Richter aber aus. Mit dem Ende der Hauptverhandlung wird nicht vor Anfang 2010 gerechnet.

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