"OK"-Vermerk gilt nicht als Beweis Fax-Sendeprotokoll ist im Rechtsstreit bedeutungslos

16.12.1994

MUENCHEN (CW) - Ein Fax-Sendeprotokoll wird vor Gericht nicht als Beweismittel fuer die korrekte Uebermittlung eines Schreibens gewertet. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes koennen sich Versender eines Faxes nicht auf den "OK"-Vermerk im Sendebericht verlassen, da er nicht den tatsaechlichen Empfang protokolliere.

Das Gericht entschied damit in einem Rechtsstreit gegen die Klaegerin, die angab, ein Fax ordnungsgemaess abgesendet zu haben, und dies durch Zeugenaussage und Sendeprotokoll belegen konnte. Dagegen hatte der Beklagte den Empfang des Papiers bestritten.

Der Bundesgerichtshof konstatierte, nur das Absenden lasse sich durch Sendeprotokoll und Zeugenaussage belegen, der ordnungsgemaesse Eingang des Papiers hingegen nicht. Auch wenn der Empfaenger fuer einen Defekt in seiner Faxanlage verantwortlich ist, so trage der Absender das Risiko einer falschen Uebermittlung, meldet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".