Computer und Recht/Bagger durchtrennt Stromkabel

Ohne Sicherung der Daten kein Schadensersatz

22.11.1996

Um die Anlage wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen, mußte das Unternehmen fast 5000 Mark aufwenden und verlangte diese Kosten von dem Bauunternehmer als Schadensersatz.

Die Klage hatte aber keinen Erfolg. Denn Computerdaten sind im Schadensersatzrecht keine Sache und damit kein Rechtsgut. Schließlich hat die Firma durch die unterlassene Datensicherung auch grob gegen ihre eigenen Pflichten verstoßen. In einem Betrieb, der auf eine funktionierende DV-Anlage und den Zugriff auf gespeicherte Daten angewiesen ist, sollte die regelmäßige (tägliche oder gar noch häufigere) Datensicherung selbstverständlich sein - zumal mit gelegentlichen Stromausfällen auch ohne Eingriffe Dritter immer gerechnet werden muß. Wer diese gebotene Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten nicht beachtet, nimmt etwaige Datenverluste billigend in Kauf und handelt grob fahrlässig.Landgericht Konstanz, Aktenzeichen 1 S 292/95