Österreicher planen Befähigungsnachweis für DV-Dienstleistungsbetriebe

28.05.1976

WIEN - In Österreich konnte sich bisher - wie in der Bundesrepublik - jedermann mit einem Service-Rechenzentrum selbständig machen. Das soll jetzt anders werden: Das österreichische Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie. hat den Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, wonach für das "Gewerbe der Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" - ein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Die Befähigung kann - so sieht der Entwurf vor - nachgewiesen werden durch

1.Zeugnisse

a)einer inländischen Universität über die erfolgreiche Absolvierung der (...)dienrichtung Technische Mathematik, Informatik, Versicherungsmathematik oder Rechentechnik und

b) über eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit

oder

2.Zeugnisse über

a)ein nicht unter 1a fallendes erfolgreiches Studium an einer inländischen Universität oder den erfolgreichen Besuch der Höheren Lehranstalt für Impuls- und Datenverarbeitungstechnik oder des einjährigen Abiturientenlehrganges für Datenverarbeitung und Organisation oder für mittlere Datentechnik und Organisation oder des dreisemestrigen Abiturienlehrganges für Berufstätige für Datenverarbeitung und Organisation und

b)eine mindestens vierjährige fachliche Tätigkeit

oder

3.Zeugnisse über

a) den erfolgreichen Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule oder einer nicht unter die 2a fallen. den berufsbildenden höheren Schule

und

b) eine mindestens sechsjährige fachliche Tätigkeit.

Schon in der österreichischen Gewerbeordnung 1973 waren DV-Dienstleistungen zu einem "gebundenen Gewerbe" erklärt worden - bisher gilt für das vorher "freie Gewerbe" noch eine Übergangsregelung.

In der Bundesrepublik Deutschland bemüht sich die Aktionsgemeinschaft der Buchhalter, Datenerfassungs- und Verarbeitungsbetriebe eV (München) um eine ähnliche Regelung.

-py