Rechtsverbindlich

Österreich erfindet das duale E-Mail-Einschreiben

17.10.2008
Von pte pte
In Österreich können Einschreiben bald optional elektronisch oder auf Papier zugestellt werden. Das freut den klammen Staat, der sich Einsparungen verspricht.

Der österreichische IT-Dienstleister Raiffeisen Informatik (RI) hat den eigenen Angaben zufolge europaweit ersten dualen elektronischen Zustell-Service präsentiert. "Unser System ermöglicht es, behördliche aber auch private Einschreiben vollständig elektronisch zu versenden", meint RI-Geschäftsführer Wilfried Pruschak. Das duale System stelle jedoch auch sicher, dass ein Empfänger, der elektronisch nicht erreicht werden kann, das Schriftstück über den normalen Postweg erhält. Primär richtet sich das Angebot an Behörden, die Schriftstücke nun auf elektronischem Weg an die Bürger übermitteln können. "Hier schlummert ein enormes Sparpotenzial für den Staat, denn die elektronische Zustellung ist bedeutend billiger als der herkömmliche Weg", so Pruschak gegenüber pressetext.

Künftig sollen RSa- und RSb-Briefe, also Schreiben, die eine Empfangsbestätigung für den Absender erfordern, elektronisch an die Bürger übermittelt werden. "Der per Post versendete Einschreibbrief ist bald Geschichte. Denn der elektronische Zustelldienst ermöglicht es, dass Dokumente jederzeit und überall in Sekunden sicher übermittelt und garantiert an den wirklichen Adressaten zugestellt werden. Das ist nicht nur ein einfaches E-Mail, sondern beinhaltet alle rechtssicheren Zustellarten wie RSa- und RSb-Briefe", hebt Pruschak die Vorteile des neuen Services hervor. RI kooperiert dabei mit der "Plattform Digitales Österreich" .

Das Potenzial für den elektronischen Zustellservice liegt bei etwa 60 Millionen Sendungen, die jährlich in Österreich per Einschreiben versendet werden. Darunter befinden sich alleine 46 Millionen behördliche Schriftstücke. Derzeit schlägt sich ein eingeschriebener Brief mit bis zu 6,85 Euro zu Buche, beim digitalen Einschreiben liegt dieser Betrag bei rund 95 Cent. "Die elektronische Zustellung bietet daher ein enormes Sparpotenzial und ermöglicht es uns, die Verwaltung effizienter zu gestalten", sagt Manfred Matzka, Sektionschef im Wiener Bundeskanzleramt. Außerdem würden durch den digitalen Versand Produktions- und Transportwege entfallen, was auch der Umwelt zugute komme, fügt Pruschak an.

Für die Realisierung des Dienstes kooperierte RI mit HPC Dual. Bei der dualen Zustellung wird jedes Dokument an eine Send Station übergeben. Diese gleicht die Empfangsadresse mit dem Verzeichnis der elektronisch erreichbaren Personen ab. Trifft dies bei dem Empfänger zu, so wird er über den Erhalt der Sendung informiert und kann das Dokument innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Posteingangsserver abholen. Der Versender erhält eine elektronische Abholbestätigung, sobald das Dokument abgeholt wurde. Sollte der Empfänger über keinen elektronischen Briefkasten verfügen, wird das Dokument gedruckt, kuvertiert und per Post zugestellt.

Ein elektronisches Postfach kann sich jeder Bürger einrichten, der die Bürgerkartenfunktion auf seiner E-Card, Bankomatkarte oder jeder anderen Karte mit entsprechenden Funktionen freigeschaltet hat. Die Registrierung für das Zustellservice erfolgt über das RI-Webportal. Nach Prüfung der Identitätsdaten wird der Bürger schließlich in das Verzeichnis für die elektronische Zustellung aufgenommen und kann ab diesem Zeitpunkt Einschreiben elektronisch erhalten. "Die Vorteile für den Bürger sind, dass er die Briefe sofort zugestellt bekommt und sie jederzeit im Web abgefragt werden können. Der Dienst ist zudem komfortabel, weil der in vielen Fällen nötige Weg zum Postamt entfällt", ergänzt Pruschak.

Für den Absender ist vor allem die Rechtssicherheit der elektronischen Versandmethode entscheidend. "Absender und Empfänger sind bei der elektronischen Zustellung durch Registrierung und Authentifizierung eindeutig identifizierbar", erklärt Matzka. Durch den Abholnachweis kann zudem die erfolgreiche Zustellung überprüft werden. Der Empfang des Schreibens ist nur mittels "Qualifizierter Signatur" möglich und auch die Abholbestätigung muss mit Hilfe der Bürgerkarte elektronisch signiert werden. Die Zustellung der behördlichen Einschreiben erfolgt nach Paragraf 37 des Zustellgesetztes und ist damit auch rechtsverbindlich. (pte)