Oeffentliche Anhoerung im Januar Das US-Justizministerium hat Microsoft noch in der Schusslinie

20.01.1995

MUENCHEN (CW) - Von erheblicher Widerborstigkeit erweist sich das Thema Microsoft und die Gerichte: Nachdem die Hausjuristen der Gates-Company die Akten zu dieser endlosen Geschichte gedanklich wohl schon geschlossen hatten, zeigt sich US-Distriktrichter Stanley Sporkin nun als Spielverderber. Er scheint gewillt, mit einer auf den 20. Januar 1995 terminierten Anhoerung ein weiteres Kapitel im Antitrust-Verfahren gegen Microsoft schreiben zu wollen.

Die Anhoerung kommt zu einem Zeitpunkt, da die Wettbewerbsabteilung des US-Justizministeriums (Department of Justice = DOJ) entscheiden muss, ob sie den 1,5 Milliarden Dollar schweren Aufkauf der Intuit Inc. durch Microsoft genehmigen soll. Intuit dominiert mit "Quicken" nach Dataquest-Angaben zu 70 Prozent den US- und zu 48 Prozent den Weltmarkt fuer Finanz- und Buchhaltungssoftware.

Ausserdem liegt der Antitrust-Behoerde seit Dezember 1994 umfangreiches Informationsmaterial sowohl der Software Publishers Association (SPA) als auch des Marktforschungsunternehmens PC Data vor. Beide untersuchen die Marktaufteilung in der Softwarebranche. PC Data kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Quicken in seinem Sektor mittlerweile sogar einen Anteil von 90 Prozent hat. Andere Produkte wie etwa Microsofts an Novell abzutretendes "Money" seien nicht einmal annaehernd als Konkurrenz zu Quicken anzusehen, obwohl der Softwaremarktfuehrer das behauptet hatte.

Damit nicht genug: Noch im Sommer 1994 hatten die Redmonder durch die Paraphierung eines Consent Decree mit dem DOJ und der EU- Kommission Directorate-Generale IV eine ueberaus guenstige Ablassregelung fuer sich ausgehandelt. Diese setzte Bill Gates zunaechst in den Stand, sich von einigen sehr unangenehmen Anschuldigungen der Konkurrenz reinwaschen zu koennen. Die Sache hatte lediglich einen kleinen Haken: Das DOJ diktierte eine Einspruchsfrist in die Vereinbarung, innerhalb derer Nachbesserungen der aussergerichtlichen Wohlverhaltensformel moeglich sind.

Das Abkommen sollte nach den Vorstellungen des DOJ Anwendern uneingeschraenkte Wahlmoeglichkeiten bei Betriebssystemen sichern helfen. Im Grunde vertrauten die Buerokraten einer marktoeffnenden Kraft des Consent Decree. Dank seiner koenne Gates zudem die Dominanz seines Imperiums nicht dazu benutzen, bei der Kalkulation der Preise allzu ungeniert in die Portemonnaies der Kunden zu greifen.

Genau dieses Ziel ist aber nicht erreicht worden. So zumindest argumentiert Rechtsanwalt Gary Reback. Zahlten Lizenznehmer Reback zufolge bislang 35 Dollar fuer eine Windows-Kopie, so habe Microsoft nunmehr den Obulus fuer Windows 95 auf rund 70 Dollar katapultiert.

Reback vertritt deshalb vor dem US District Court in Washington, D.C., verschiedene Konkurrenten von Microsoft. Deren Namen will er aber nicht publizieren. Begruendung des Anwalts: Seine Klienten fuerchten Vergeltungsmassnahmen von seiten des scheinbar omnipotenten Softwarefuersten aus Redmond, sollte ihre Identitaet aufgedeckt werden.

Richter Sporkin verlangt ueberdies eine Erklaerung dafuer, warum die Antitrust-Abteilung des Justizministeriums bei der Abfassung des Abkommens weiterreichende Vorwuerfe gegen Microsoft ueberhaupt nicht beruecksichtigt hat. Die Softwerker waren im Consent Decree im wesentlichen nur bezueglich ihrer Betriebssystem- Lizenzvereinbarungen gewissen Regulierungen unterworfen worden. Der Wettbewerbshueter forderte alle von Microsofts Geschaeftsgebaren potentiell beruehrten Parteien auf, ihm in der Angelegenheit weitere Informationen zukommen zu lassen.

Das "Wall Street Journal" zitiert Rechtsanwalt Reback, er sei "fast aus seinem Sessel gefallen", als er erfuhr, dass Richter Sporkin "genau all die Fragen gestellt hat, die schon laengst auf den Tisch gehoert haetten".

Sporkin macht sich allerdings mit seinem couragierten Vorgehen offensichtlich nicht nur Freunde. Anne Bingaman, Leiterin der Antitrust-Behoerde und des DOJ-Verfahrens vom vergangenen Sommer, soll ablehnend reagiert haben, als sie von dem engagierten Einsatz ihres Kollegen erfuhr. Weiterer Handlungsbedarf, beschied Bingaman, sei in der Microsoft-Angelegenheit nicht gegeben.

Samuel Fuller, der den Consent Decree seinerzeit hauptverantwortlich zu aller Zufriedenheit geschmiedet zu haben glaubte, vertritt nach wie vor die Meinung, "dies ist eine gute Vereinbarung, die man nun unterschreiben und damit verbindlich gestalten sollte." Zwar lasse das Abkommen einige Fragen offen; dennoch habe man das bestmoegliche Ergebnis erzielt. Auch weitere, moeglicherweise noch Jahre dauernde Recherchen wuerden an dem Resultat nichts aendern.