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Öffentlich-Rechtliche Sender dürfen im Internet werben

21.07.1998
Von md 
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die niedersächsiche Staatskanzlei hat in einem rechtsaufsichtlichen Verfahren den öffentlich-rechtlichen Sendern Werbung in Online-Diensten grundsätzlich genehmigt. ZDF-Intendant Dieter Stolte begrüßte das Urteil. Erst vor kurzem hatte Frank-Walter Steinmeier, Chef der niedersächsischen Staatskanzlei, von Stolte verlangt, seine Online-Angebote auf "programmbegleitende Informationen" zu beschränken und laufende Werbe- und Kooperationsverträge mit Microsoft und NBC zu kündigen.