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Öffentlich-Rechtliche: Digitals Fernsehen braucht neuen Rundfunkstaatsvertrag

16.06.1998
Von md 
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COMPUTERWOCHE (MÜNCHEN) - Nach Ansicht der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD und ZDF sollten im Rundfunkstaatsvertrag für das digitale Fernsehen verbindliche Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Anlaß für die Forderung, auf die sich die Sender gestern einigten, ist das knappe Scheitern der digitalen Pay-TV-Pläne der Medienmogule Bertelsmann und Kirch vor der EU-Wettbewerbskommission. Die Entwicklung des Digitalfernsehens dürfe nicht allein den Marktkräften und dem Wettbewerbsrecht überlassen werden.