Web

Oberster US-Gerichtshof prüft Filesharing-Urteil

13.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) hat am vergangenen Freitag den Antrag der Musikindustrie angenommen, die bisherigen Urteile zum Thema Filesharing zu prüfen. Zuletzt bestätigte das US-Berufungsgericht im August eine Entscheidung, dass die Peer-to-Peer-Softwarefirmen Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musiccity.com nicht für Copyright-Verletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Geklagt hatten Vertreter der amerikanischen Film- und Musikindustrie, darunter die Motion Picture Association of America (MPAA), die National Music Publishers Association of America (NMPA) und die Recording Industry Association of America (RIAA).

Die RIAA und die MPAA begrüßten die Wiederaufnahme des Falls durch das Supreme Court. Bei dem Verfahren werde nicht eine bestimmte Technik in Frage gestellt, sondern deren Missbrauch durch die Verwender eines parasitären Geschäftsmodells, erklärte RIAA-Chairman Mitch Bainwol. Da die meisten Betreiber inzwischen Viren aus den Tauschnetzen filtern, können sie nach Meinung der Musikindustrie auch in der Lage sein, kopiergeschütztes Material zu identifizieren.

P-to-P-Befürworter wiederum erinnerten den Supreme Court an das 1984 erlassene "Betamax-Urteil". Damals hatte der Filmproduzent Universal City Studios den Hersteller Sony verklagt, weil sich mit Sony-Videorekordern illegale Kopien von Filmen herstellen ließen. Auch 1984 hatten die Gerichte entschieden, dass die Hersteller eines Produkts nicht für die von Kunden begangenen Urheberrechtsverletzungen haften. (mb)