Alle Zulassungsbeschränkungen für Informatik aufgehoben:

Numerus clausus ad acta gelegt

02.04.1982

DORTMUND (bi) - Ein "harter Numerus clausus" für das Studienfach Informatik an Universitäten wird nicht verhängt werden. Befürchtet hatte dies Die Gesellschaft für Informatik, die kürzlich in einem "dringenden Appell" - wie sich erweist erfolgreich - dazu aufgerufen hatte, diese bereits diskutierte bundesweite Zulassungsbeschränkung zu verhindern. (CW berichtete darüber in Nr. 6 und 7/82). Die Vertreter der Bundesländer haben in der vergangenen Woche nun im Verwaltungsausschuß der Zentralstelle zur Vergabe der Studienplätze in Dortmund (ZVS) das sogenannte "besondere Verteilungsverfahren" beschlossen. Dieses Verfahren garantiert jedem Bewerber einen Studienplatz, allerdings nicht unbedingt am Ort seiner Wahl. Berücksichtigt werden seine Wünsche jedoch, abgestuft in der Reihenfolge der Liste seiner Wunsch-Studienorte. Die Studienanwärter müssen ihre Anträge bis zum 15. Juli an die Zentralstelle (ZVS) in Dortmund schicken.