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Mehr Datensicherheit im Netz

NRW-Verbraucherzentrale will gegen Online-Konzerne vorgehen

25.06.2014
Unter den Datenschutzbeauftragten in Deutschland gilt bislang vor allem Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein als Schreck für US-Konzerne wie Facebook und Google. Er könnte nun Konkurrenz aus Düsseldorf bekommen.
Wolfgang Schuldzinski übernimmt am 1. Juli die Leitung der Verbraucherzentrale NRW.
Wolfgang Schuldzinski übernimmt am 1. Juli die Leitung der Verbraucherzentrale NRW.
Foto: Verbraucherzentrale NRW

Der neue Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, will seine Organisation zu einem Kompetenzzentrum für Datenschutz und gegen fragwürdige Geschäfte im Internet ausbauen. "Die Internetkonzerne aus den USA schlachten die Daten der deutschen Bürger hemmungslos aus - also müssen wir den Datenschutz auf breiter Front verteidigen", sagte Schuldzinski der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Im Rahmen des Verbundes der Verbraucherzentralen solle die NRW-Organisation sich besonders um Internetprobleme kümmern, sagte der Jurist, der sein neues Amt am 1. Juli antritt.

Unter den Datenschutzbeauftragten der Bundesländer hat sich bislang vor allem Thilo Weichert, Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), einen Namen als entschiedener Kritiker von Facebook, Google & Co. gemacht. Sein Vorgehen gegen die US-Konzerne ist aber auch umstritten. So hatte das Verwaltungsgericht Schleswig ein von seiner Behörde ausgesprochenes Facebook-Verbot für Firmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein verworfen.

Schuldzinski will nun die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen zum Datenschutz ausbauen: "Zum Bereich Internet und E-Commerce wollen wir als Verbraucherzentrale NRW uns daran beteiligen, bundesweit ein Kompetenzzentrum im Rahmen des Verbundes von Verbraucherzentralen aufzubauen." Damit könnten die Datenschützer viel breitflächiger und effektiver gegen fragwürdige Geschäftspraktiken von Firmen etwa im Web vorgehen und im Notfall noch systematischer juristische Schritte einleiten.

Dabei werde auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum "Recht aus Vergessenwerden" helfen, wonach auch IT-Firmen aus den USA sich europäischem Recht beugen müssen, wenn sie hier Geld verdienen. "Dieses Urteil gegen Google hilft uns sehr. Jetzt können wir US-Konzerne viel klarer auf unsere Regeln festlegen. Da kann ich mir für die Zukunft noch viele Verfahren vorstellen", sagte Schuldzinski. (dpa/mb)