Verdacht auf Patentverletzung erhärtet

Novadigm verklagt Marimba

24.10.1997

Novadigm ließ sich Ende 1996 ein Verfahren patentieren, mit dem sich das Software-Management in Client-Server-, Mainframe- sowie Intranet-Umgebungen vereinfachen läßt. Diese Technik ist auch Bestandteil des "Enterprise Desktop Manager". Beim Update der Anwendungs- und Betriebssystem-Software auf vielen PCs erspart sich der Administrator eine komplette Neuinstallation, wenn zuvor bekannt ist, welche Dateien zu übertragen sind, um die Rechner in den gewünschten Zustand zu überführen. Dies spart Zeit und Übertragungskosten. Nach diesem Konzept arbeitet auch das DRP-Verfahren von Marimba, was schließlich zur Patentklage führte.

HTTP-Übertragungen optimieren

DRP optimiert dabei die Eigenschaften des Hypertext Transfer Protocol (HTTP). Anders als bei der herkömmlichen Push-Technik, die vergleichbar mit einem Internet-basierten Rundfunk ist, wird bei DRP genau ermittelt, was bei den Empfängern an Software beziehungsweise Informationen vorhanden ist.

"Durch ein White Paper auf der Homepage von Marimba wurden wir aufmerksam", erinnert sich Ablion Fitzgerald, CEO von Novadigm, als er sich zum erstenmal öffentlich zu dem Verfahren äußerte. Darin beschrieb der Softwarehersteller ein neues Verfahren, das ähnlich arbeitet wie das "Fractional Differencing" von Novadigm. Der Verdacht erhärtete sich, als Software-Experten feststellten, das auch Marimbas Produkt "Castanet Tuner" diese Funktionen aufweist.

Im Januar 1997 forderte Novadigm den Kontrahenten zu einer Erklärung auf, worauf Marimba antwortete, die Informationen auf der Web-Site stimmten nicht mit der Arbeitsweise des Produkts überein. Außerdem versprach das Unternehmen darzulegen, wie der Tuner wirklich arbeitet. Doch statt dessen reichte die Firma im August 1997 ihre DRP-Spezifikation bei der W3C ein. Dies sah Novadigm als Veranlassung, gegen Marimba zu klagen.

Ferner bat Novadigm das W3-Konsortium, Überlegungen zur Standardvorlage so lange aufzuschieben, bis in einem Prozeß über die Patentverletzung entschieden wurde. Vincent Quint, Associate Director des W3C in Europa, sagte dazu, man habe gerade erst damit begonnen, über technische Details zu sprechen, und prüfe neben DRP auch zwei andere Vorschläge. Sollte sich eine Patentrechtsverletzung herausstellen, so sei das Konsortium in der Lage, dies zu berücksichtigen. Ein Standard sei durch den Rechtsstreit nicht gefährdet, so Quint weiter. Nach Aussage von Fitzgerald könnte aber Marimba dazu gezwungen werden, die Indexing-Technik aus seinem Castanet Tuner zu entfernen.

Marimba wollte zum Sachverhalt nicht direkt Stellung nehmen, verwies aber auf eine Seite auf der Homepage www.marimba.com. Darin weist das Unternehmen jegliche Vorwürfe zurück und betrachtet diese als gegenstandslos.

Brisant ist das Thema "Push und Patente" auch aus einem anderen Grund: Die amerikanische Softwareschmiede Intermind hegt die Absicht, unter Berufung auf das Patentrecht für Channel-Produkte Lizenzgebühren von Firmen einzutreiben. Dies beträfe alle Hersteller von Push-Anwendungen, also zum Beispiel Net- scape, Microsoft, Marimba und Backweb.