Test

Notebook im Test: Asus X50V

17.09.2007
Von 
Thomas Rau ist stellvertretender Chefredakteur PC-WELT Print bei IT-Media. 
Konkurrenz für Aldi? Asus verkauft das X50V für 799 Euro unter anderem bei Karstadt und Kaufhof. Das Notebook kostet zwar 100 Euro mehr als das Medion MD96290 von Aldi, hat dafür aber etwas, was dem Aldi-Notebook fehlt: eine echte Grafikkarte.

Geschwindigkeit: Selbst Gelegenheitsspieler werden mit der lahmen Grafikleistung des Aldi-Notebooks Medion MD96290 nicht glücklich. Hier scheint sich das Asus X50V als günstige Alternative anzubieten: Für nur 100 Euro mehr bekommen Sie bei diesem Mobilrechner nämlich eine ATI-Grafikkarte: die Mobility Radeon X2300. Die Karte unterstützt zwar keine DirectX10-Effekte, was aber zu diesem Preis nicht tragisch wäre. Allerdings gönnt ihr Asus auch nur 64 MB Grafikspeicher, und der X2300 verfügt nur über einen 64 Bit breiten Speicherbus – beides Leistungskiller, wenn es um ruckelfreies Spielen in hoher Qualität geht. Im 3D-Mark 06 liegt die Leistung des Asus X50V zwar deutlich über der des Aldi-Notebooks – nicht zuletzt, weil der Mobility Radeon X2300 das Shader Model 3.0 unterstützt. Doch in der Praxis ist auch der X2300 nicht richtig spieletauglich: Bei Far Cry erzielte er bei 1024 x 768 Bildpunkten und maximaler Effektqualität nur 28 Bilder pro Sekunde. Fazit für Spielefreunde: Das Asus X50V bringt zwar deutlich mehr 3D-Leistung als das Aldi-Notebook – für aktuelle Spiele oder hochwertige Effekte reicht es bei ihm aber nicht. Im PC Mark 05 erarbeitet sich das Asus X50V rund 20 Prozent Vorsprung vor dem Medion MD96290 – allerdings auch nur wegen der höheren 3D-Leistung. Bei Standard-Anwendungen (Office, Bild- und Videobearbeitung) liegen die beiden Notebooks praktisch gleich auf: Im Sysmark 2007 erreichte das Asus X50V 70 Punkte, während das MD96290 68 Punkte schaffte – und im Teilbereich Videobearbeitung und Office-Anwendungen aufgrund der flotteren Festplatte sogar etwas schneller war.

Ausstattung: Bei den Hardware-Komponenten liegen die beiden Notebooks gleichauf. Wichtige Unterschiede gibt es dagegen bei den Schnittstellen: Das Asus X50V besitzt vier USB-Ports (MD96290: 3) und einen DVI-D-Ausgang für einen externen digitalen Monitor. Allerdings fehlen ihm im Gegensatz zum MD 96290 Firewire und TV-out sowie zusätzliche Audiobuchsen.

Mobilität: Asus X50V – leicht und stromfressend, MD96290 – schwer und sparsam. So lassen sich die Ergebnisse des Akkutests zusammenfassen: Beide Notebooks haben also ein Defizit, das sie für den mobilen Einsatz nicht ideal erscheinen lässt. Das Asus X50V hielt nicht einmal 1,5 Stunden im Office-Betrieb durch – ein enorm hoher Verbrauch, der sich auch mit der 3D-Karte nicht vollständig erklären lässt.

Ergonomie: Das Display des Asus X50V bietet Durchschnittsqualität und schneidet in den Messungen etwas besser ab als das Medion MD96290: Wir ermittelten beispielsweise einen leicht besseren Kontrast und eine etwas gleichmäßigere Helligkeitsverteilung. Auch Farben wirkten auf dem Asus X50V besser als auf dem Aldi-Notebook. Dafür punktete das MD96290 durch seinen leisen Betrieb – den Lüfter des Asus X50V konnte man unter voller Last mit 1,4 Sone schon deutlich hören.

Handhabung: Vorteil Medion – denn die Tastatur des X50V ist auf der linken Seite nicht stabil eingebaut und gibt deshalb beim Tippen dort spürbar nach. Außerdem war uns der Tastendruckpunkt zu schwach. Die Tasten des Touchpad bieten nur ganz außen einen ausreichend deutlichen Druckpunkt.

Verarbeitung: Auch in dieser Diziplin gefiel uns das Aldi-Notebook besser. Das Gehäuse des Asus X50V bog sich beim Anheben leicht durch und knarzte außerdem. Außerdem waren beim Asus-Notebook Displaydeckel und die Panelabdeckung unten rechts nicht passgenau verarbeitet.

Fazit: Für 100 Euro mehr bietet das Asus X50V einen etwas höheren Spielespaß als das Aldi-Notebook. Doch ein 3D-Kracher ist das Asus-Notebook auf keinen Fall. In den anderen Testkriterien gleichen sich Stärken und Schwächen der beiden Notebooks aus – wobei Aldi/Medion eine bessere Software-Austattung und eine längere Garantiezeit für sich verbuchen darf.