Normierung von Bandetiketten

17.06.1977

Diplomkaufmann Einar Scholz

Bevor man daran geht, Bandetiketten zu normieren, sollte man überprüfen, ob Bandetiketten überhaupt noch benötigt werden. Bandetiketten werden dann nicht mehr benötigt, wenn komfortable automatische Bandverwaltungssysteme verwendet werden. In diesem Fall kann die gesamte Verwaltungsarbeit aller Bänder dem Bandverwaltungssystem überlassen werden. Es gibt durchaus so sichere Systeme, daß man völlig auf Bandetiketten, ja sogar auf das Entfernen der Schreibschutzringe verzichten kann.

Kombination von Bandetikett und Kennsatz

Bandetiketten sollen bei manueller Bandverwaltung einen zusätzlichen Schutz bieten. Es ist jedoch sträflicher Leichtsinn, wenn man nur Bandetiketten, aber keine Kennsätze verwendet. Selbst bei manuellen Systemen sollten beide Sicherungsprinzipien realisiert sein, der Kennsatz sollte bei abweichenden Angaben Priorität haben.

Informationen, die auf dem Bandetikett angebracht sein sollten:

Sinnvollerweise sollten Bandetiketten folgende Angaben enthalten, wobei es zu empfehlen ist, sich lieber einzuschränken als zu viele Informationen auf den Etiketten unterbringen zu wollen, da diese Informationen ja auch verwaltet werden müssen:

1. Die physische Bandnummer gehört auf jedes Bandetikett zwingend drauf.

2. Bei Mehrrollen-Beständen muß bei manuell verwalteten Bändern eine Bezeichnung der Rollennummer, etwa 2. Rolle etc., mitgeführt werden.

3. Es ist bei manuell geführten Beständen eine Angabe

darüber zu führen, über wieviele Rollen sich der Bestand erstreckt. Bei vollautomatischen Bandverwaltungssystemen identifiziert das System selbst, welche Bandnummer die nächste Rolle hat. Außerdem weiß das Bandverwaltungssystem, wieviel Rollen der jeweilige Bestand umfaßt, so daß diese Angaben nicht mehr auf dem Etikett geführt werden müssen.

4. Mitunter kann es sinnvoll sein, bestimmte Informationen des Kennsatzes (Dateiname, Generationsnummer) mit auf dem Etikett unterzubringen. Bei vollautomatischen Bandverwaltungssystemen entfällt die Notwendigkeit hierfür. Das System kann jederzeit dahingehend Auskunft erteilen, welcher Bestand sich auf welchem physischen Band befindet.

5. Das Erstellungsdatum ist zwingend anzugeben, da dieses ein wichtiges Unterscheidungskriterium darstellt.

6. Ebenso ist das Freigabedatum auf dem Etikett anzugeben, ob das entsprechende Band schon frei geworden ist oder ob es noch gesperrt ist.

7. Das Programm, welches den Bestand erstellt hat, sollte auf dem Etikett angegeben werden. Es ist durchaus denkbar, daß gleichartige Bestände aus mehreren Programmen heraus in unterschiedlicher Sortierung oder auch mit unterschiedlichen Feldinhalten erstellt werden, die dann anschließend gemeinsam verarbeitet werden. Es empfiehlt sich dann, die Programmnummer mit zu führen, so daß eine eindeutige Identifikation möglich ist.

8. Letztlich sollte der verantwortliche Operator oder Mitarbeiter der Arbeitsvorbereitung die Angaben auf dem Etikett abzeichnen, damit nachträglich festgestellt werden kann, wer für dieses Band verantwortlich ist.

Schlußfolgerung

In jeder manuellen Führung der Bandetiketten liegt ein Sicherheitsrisiko, da Fehler grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Es sollte daher sehr genau überlegt werden, ob in Zukunft ein vollmaschinelles Bandverwaltungssystem installiert werden kann, so daß sich das Führen von Etiketten echt erübrigt. Es ist immer wieder erstaunlich, daß eine Vielzahl von Anwendern gar nicht weiß, daß es derartige Hilfen für ihn gibt, die ihm im Prinzip alle Probleme abnehmen. Es brauchen dann natürlich erst gar keine Überlegungen zum Aufbau von Richtlinien angestellt werden.

Den Aufwand, den man in den Aufbau von Richtlinien für Bandetiketten bzw. für deren Einführung investiert, kann man besser in die Einführung eines automatischen Bandverwaltungssystems stecken, so daß man zukünftig mit weniger Verwaltungsaufwand auskommt.