Urteil

Nokia darf Bundes-Fördermittel behalten

10.06.2010
Der Handy-Hersteller Nokia darf trotz der Schließung seines Bochumer Werks 1,3 Millionen Euro Fördergelder des Bundes behalten.

Nokia habe die Gelder für ein Forschungsprojekt nicht zweckwidrig verwendet, entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag. Die Rückforderung des Bundesforschungsministeriums sei rechtswidrig. Denn der Förderbescheid des Ministeriums aus dem Jahr 2004 enthalte keine Formulierung, die Nokia zur Erhaltung seines Bochumer Standorts über den Sommer 2008 hinaus verpflichte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 16 K 5313/08)

Das Geld war für Forschungen bestimmt, bei denen es um die Weiterentwicklung von Handys zu Multimedia-Anwendungen ging. Das Ministerium argumentierte, die Forschungsergebnisse hätten mehrere Jahre lang in Bochum verwertet werden müssen. Denn Ziel des Ganzen sei eine Stärkung des Standorts Bochum gewesen. Dieses Ziel sei durch die Schließung des Werks zum 30. Juni 2008 unmöglich gemacht worden.

Nokia dagegen machte geltend, die Mittel seien ordnungsgemäß für das Forschungsprojekt verwendet worden. Die Ergebnisse würden trotz der Standortschließung weiter verwertet, und damit sei der Förderzweck erfüllt.

Das Gericht folgte der Argumentation des Ministeriums nicht. Zwar habe Nokia seinem Förderantrag einen Verwertungsplan beigelegt, in dem es hieß, dass das Bochumer Forschungszentrum durch das Projekt konkurrenzfähig gemacht werden solle. Nach Auffassung der Richter durfte das Ministerium aus diesem Verwertungsplan aber keine rechtsverbindliche Verpflichtung ableiten. (dpa/tc)