IG Metall kämpft gegen sonntägliche Chip- und Glasfaserproduktion:

Noch kein grünes Licht für IBM und SEL

03.02.1989

STUTTGART (ih) - Sonntagsarbeit vor dem Kadi: Während die Entscheidung, ob der Rund-um-die-Uhr-Betrieb bei IBM Sindelfingen zulässig ist, verschoben wurde, war die IG Metall Im Fall SEL bereits erfolgreich. Der Elektrokonzern darf Wochenendarbeit gegen den Willen des Betriebsrates auch nicht mit Hilfe einer Einigungsstelle einführen.

Die gerichtliche Entscheidung, ob das seit acht Monaten praktizierte sonntägliche Chip-Backen bei der IBM Deutschland GmbH in Sindelfingen zulässig ist, läßt weiter auf sich warten. Ein für den 31. Januar 1989 anberaumter Verhandlungstermin am Arbeitsgericht Stuttgart Wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Der für die Verhandlung zuständige Richter, Helmut Zimmermann, erwartet die Entscheidung "bestimmt nicht vor Ostern". Grund der erneuten Verzögerung in dem sich seit Monaten hinschleppenden Verfahren ist eine beim

Landesarbeitsgericht (LAG) erhobene Beschwerde des Sindelfinger IBM-Betriebsrates.

Die Arbeitnehmervertretung will im Rechtsstreit zwischen der IG Metall und dem baden-württembergischen Metallarbeitgeberverband

VMI als "Nebenintervenient" (Streithelfer) der Verhandlung beitreten.

Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte im Vorjahr zwar das Unternehmen selbst, nicht aber den Betriebsrat akzeptiert. In dem Verfahren will die IG Metall den VMI gerichtlich verpflichten lassen, bei seinem

Verbandsmitglied IBM auf Einhaltung des Tarifvertrages zu drängen.

Big Blue hatte die Genehmigung zum probeweisen Rund-um-die-Uhr-Betrieb erhalten, weil das Unternehmen nachweisen konnte, daß durch den Produktionsstop die Hälfte aller deutschen IBM-Megabit-ICs Schrott war. Regierungspräsident Manfred Bulling erklärte die Genehmigung mit dem Paragraphen 105c. Danach ist die Arbeit am Wochenende grundsätzlich dann zu gestatten, wenn durch sie das Mißlingen von Arbeitserzeugnissen verhütet werden kann. Allerdings, lautet eine Stuttgarter Auflage, sei der Probelauf akribisch zu dokumentieren. Für die endgültige Genehmigung ist nämlich eine um mindestens fünf Prozent verbesserte Ausschußrate nötig. Die IG Metall vertritt dagegen die Meinung, daß technische Sachzwänge lediglich ein vorgeschobenes Argument für die Öffentlichkeit seien, um die

Bestimmungen des "Arbeitszeitrechts" zu lockern.

Gegen die Sonntagsarbeit bei dem Elektrokonzern Standard Elektrik Lorenz AG (SEL) hat die IG Metall vor Gericht kürzlich einen Erfolg verbuchen können. SEL darf nach Angaben der Stuttgarter Gewerkschaftsvertretung Wochenendarbeit in der Glasfaserfertigung gegen den Willen des Betriebsrats auch nicht mit Hilfe einer Einigungsstelle einfuhren. Ein entsprechendes Urteil habe das Arbeitsgericht Stuttgart gefällt, teilte die IG Metall mit. Es sei zwar noch nicht rechtskräftig, aber die erste Entscheidung zur Absicherung des freien Wochenendes in der Metallindustrie in Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte im Vorjahr den Antrag des Unternehmens auf vollkontinuierliche Fertigung in der Glasfaserproduktion gebilligt. Die Ausweitung der Produktion auch auf Sonntag war aber zunächst am Widerstand des Betriebsrates gescheitert, der sich auf den Tarifvertrag für die Metallindustrie des Tarifgebietes berufen hatte.