Umweltministerin Merkel kapituliert vor Industrie

Noch immer keine Verordnung über Elektronikschrott in Sicht

19.12.1997

Bereits 1991 legte der damalige Umweltminister Klaus Töpfer einen ersten Entwurf zu einer Elektronikschrott-Verordnung vor, der allerdings parlametarisch nicht abgesegnet wurde. Fünf Jahre später präsentierte Angela Merkel Mitte 1996 mit der Informationstechnik-Geräte-Verordnung eine eingedampfte Version, die nur mehr die Apparate der Bürokommunikation berücksichtigte. Schon damals wunderte sich Thomas Lenius vom Bund für Umwelt und Naturschutz in einem Artikel (siehe CW Nr. 38 vom 20. September 1996, Seite 58: "Das lange Warten auf die Elektronikschrott-Verordnung") über einige Ungereimtheiten der Gesetzesvorlage, die beispielsweise Telefone oder Fernsehgeräte von der Verordnung ausnahm.

Aber auch die Merkel-Initiative vom vergangenen Jahr blieb ohne rechtliche Folgen, eine Verordnung kam nicht zustande. Wie die Bundesumweltministerin nun anläßlich des 9. Internationalen Recycling Congress in Hamburg bekennen mußte, ist mit einer "globalen" Verordnung zur Verwertung von Elektronikschrott nur mittel- bis langfristig zu rechnen. Die Verhandlungen mit der Industrie gestalteten sich äußerst schwierig.

Wie die "vwd"-Nachrichten melden, strebt die Ministerin jedoch "eine Kombination aus freiwilligen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Rücknahme, Verwertung und Beseitigung gebrauchter Geräte aus der Informationstechnologie an". Damit hofft Merkel, die jährlich anfallenden 360000 Tonnen alter DV-Geräte zu erfassen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen zu können. Da bislang auch keine verbindliche Regelung auf europäischer Ebene in Sicht ist, gilt weiterhin: Die Elektronikschrott-Verordnung kommt und kommt nicht in die Gänge.