Noch immer kein Datenschutzbeauftragter

08.07.1977

Der vorgesehene Kandidat mochte im letzten Augenblick die Aufgabe nicht übernehmen. Folge: Es gibt entgegen der Terminauflage 1. Juli 1977, die das Bundesdatenschutzgesetz macht, noch keinen Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Pro forma hat im Bundes-lnnenministerium eine Geschäftsstelle für den Datenschutzbeauftragten ihre Arbeit aufgenommen. "Über die Person des Datenschutzbeauftragten sind Gespräche im Gange", verlautet dazu trocken aus Bonn.