Paderborner zahlen Dividende aus Sondergewinnen

Nixdorf:Ertragsprobleme nicht gelöst

24.02.1989

FRANKFURT (ujf/vwd) - Nur magere vier Mark Dividente sehen die ohnehin vom KursverIust der Nixdorf-Effekten gebeutelten Vorzugsaktionäre in diesem Jahr. Im vorigen Jahr gab es noch zehn Mark das Stück. Die Stammaktionäre - das sind im wesentlichen die beiden Stiftungen, die die AG kontrollieren - gehen leer aus.

Wie der Analyst Hans-Peter Wodniok von der Frankfurter Niederlassung des Londoner Brokerhauses James Capel in der Fernsehsendung "Tele-Börse" sagte, zahlt Nixdorf die Dividende aus der Substanz: Rund 100 Millionen Mark dürfte die Nixdorf Computer AG 1988 an" außerordentlichen" Gewinnen erzielt haben - Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien. Ziehe man diese Summe von einem geschätzten Bruttogewinn von 35 Millionen Mark ab, ergebe sich ein Betriebsverlust in Hohe von 65 Millionen Mark, so Wodniok. Präzise Angaben zum Ergebnis macht der Vorstand erst am 17. April.

Schlechte Zahlen auf der Ertragsseite also, doch beim Umsatz legte Nixdorf im vergangenen Jahr zu. Weltweit, so Vorstandsvorsitzender Klaus Luft vor der Presse in Frankfurt, habe die NCAG 5,34 (1987: 5,07) Milliarden Mark eingenommen, davon 2,8 (2,74) Milliarden Mark im Inland; etwa 60 Prozent des Umsatzes entfielen auf Produktverkäufe. Daß die Zahlen in Paderborn nicht als berauschend angesehen werden, konzedierte auch der Konzernchef. "Wir haben mit höherem Wachstum gerechnet", sagte Luft, man konnte uns vorwerfen, Warnzeichen bei anderen nicht ernst genommen zu haben." Aber die eingeleiteten Veränderungen bräuchten ihre Zeit; so veranschlage man für einen neuen Mitarbeiter im Dienstleistungsbereich bis zu zwei Jahre Anlaufzeit.

Mit einem Verkauf der NCAG, der in der Gerüchteküche hin und wieder aufgewärmt wird, braucht die Branche trotz aller schlechten Nachrichten nicht zu rechnen. Nur 1122 Stammaktien seien im freien Besitz berichtete Luft Und die Stiftungen die gemeinsam mit den Erben des Heinz Nixdorf das Sagen haben, seien nach ihren Satzungen verpflichtet, die Aktien zu behalten. Ein einstimmiges Votum der Stiftungsvorstände und der Familie Nixdorf zugunsten eines Verkaufs - die einzige zulässige Form dafür - sei aber ausgeschlossen.