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Niederlage für Arcor: "Letzte Meile" muss nicht reguliert werden

15.02.2007
Das Telefonunternehmen Arcor (Eschborn) ist im Streit um eine Regulierung der "letzten Meile" im Netz der Deutschen Telekom AG erneut vor Gericht unterlegen.

Der Zugang aus reiner Glasfaser muss nicht von der Bundesnetzagentur kontrolliert werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Es bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Die Vodafone-Tochter Arcor hatte eine Regulierung des Zugangs angestrebt, weil sie unter anderem höhere Gebühren befürchtet. Das Unternehmen warf der Bundesnetzagentur eine unzureichende Marktanalyse vor. (Az.: BVerwG 6 C 28.05)

Die Netzagentur hatte den Zugang früher reguliert. In Folge des neuen Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 sah sie dafür jedoch keine Grundlage mehr. Die Behörde begründete dies damit, dass Anschlussleitungen aus reiner Glasfaser nur für bestimmte Großkunden oder eng abgegrenzte geographische Gebiete wettbewerbsfähig seien. Damit zählten sie nicht zu dem allgemeinen Markt, der von der Telekom beherrscht werde und somit reguliert werden müsse. Zudem verfügten bereits viele Anbieter neben der Telekom über eigene Glasfaserleitungen. (dpa/tc)