Rahmenbedingungen für E-Business/Zähes Ringen um ein altes Schutzrecht

Nichts ist unmöglich - Patente auf Software und Geschäftsprozesse

12.01.2001
Wissen und Ideen sind für Unternehmen wertvolle Güter, die vor feindlichen Übernahmen geschützt werden müssen. Der traditionelle Patentschutz kann für Software- und E-Business-Firmen Vorteile bringen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen überwiegen nach Ansicht von Daniel Riek* häufig jedoch die Nachteile.

In einer Zeit, in der Wissen zum entscheidenden Rohstoff für wirtschaftliche Erfolge wird, entsteht ganz von selbst die Begehrlichkeit, Wissen als Eigentum zu besitzen. So wird Intellectual Property zur zentralen Frage für die Rahmenbedingungen der Ökonomie in der Informationsgesellschaft. Zwei Schutzrechte werden in diesem Bereich wirksam: das Urheberrecht und das Patentrecht. Das Urheberrecht schützt ein konkretes Werk, also beispielsweise den Quelltext, den ausführbaren Binärcode, die spezifische Gestaltung der Oberfläche eines Programmes oder auch den Textinhalt einer Web-Seite. Dagegen bezieht sich der Schutz aus einem Patentrecht auf die exklusive gewerbliche Nutzung der hinter einem konkreten Werk stehenden abstrakten Ideen und Konzepte.

Eine der Erkenntisse, die aus dem Internet gewonnen werden, lautet: Ideas are cheap. Der Wettbewerb wird hauptsächlich über die Qualität und den Zeitpunkt der Implementierung sowie das Marketing getrieben. Für Unternehmen bieten Softwarepatente eine interessante Möglichkeit, sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil vor Konkurrenten zu verschaffen und die allgemein sehr niedrigen Markteintrittshürden in der Internet-Branche deutlich zu erhöhen: Durch das 20-jährige Nutzungsmonopol lassen sich Business-Pläne von Konkurrenten nämlich effektiv und langfristig behindern.

Ein weiterer Vorteil für Software- und Internet-Firmen wäre, dass sie mit Hilfe von Patenten zumindest partiell vom derzeit kritischen Faktor der IT-Branche, dem Human Capital, unabhängig werden können. Es wird dadurch möglich, ehemaligen Mitarbeitern die Nutzung von patentiertem Wissen zu untersagen - vielleicht der bedeutsamste Schritt, um die Bedingungen der alten Ökonomie auf die IT-Branche zu übertragen. Für Startup-Unternehmen könnten Patente zudem interessant sein, da sie möglichen Investoren das Gefühl vermitteln, in etwas Fassbares, oder neudeutsch: in ein Asset, zu investieren.

Vor allem die USA haben seit den 80er Jahren eine Vorreiterrolle inne und Patente auf Algorithmen sowie Geschäftsmodelle erteilt. Ein prominentes Beispiel für derart geschützte Geschäftsmethoden ist das One-Click-Patent des Online-Kaufhauses Amazon: Ein registrierter Benutzer hat von jeder Stelle des Shops aus die Möglichkeit, mit einem Click eine Bestellung ohne weitere Dateneingabe abzuschließen. Bekannt ist auch ein Patent auf den virtuellen, grenzüberschreitenden Handel über das Internet, wie beispielsweise bei Aktientransaktionen. Allerdings wird in den USA inzwischen eine heftige Diskussion um die Qualität der erteilten Patente geführt, da nach Ansicht von Kritikern die "Erfindungshöhe" in Fällen wie One-Click nicht gegeben ist. Zudem wirkt die Entscheidungsfindung der Patentämter oft willkürlich und erinnert an die Zeit des Merkantilismus.

Auch in Europa bemüht sich seit geraumer Zeit eine Lobby, bestehend aus Patentämtern, Patentjuristen und großen Softwarekonzernen, um eine Einführung von Patenten auf so genannte softwarebezogene Erfindungen. Jedoch ist die Entwicklung in der Alten Welt noch längst nicht mit dem Stadium in den USA zu vergleichen. Zudem hat sich in Europa eine deutlich vernehmbare Opposition zu Wort gemeldet, die hauptsächlich von kleinen und mittleren Unternehmen der IT-Branche gestützt wird.

Die aktuelle Rechtslage ist denkbar kompliziert. Laut Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens, der auch ins Deutsche Patentgesetz übernommen wurde, sind Programme für die Datenverarbeitung an sich von der Patentierbarkeit ausgenommen. Dennoch haben sowohl das Deutsche als auch das Europäische Patentamt (EPA) in großem Umfang Softwarepatente erteilt. Aufgrund der gängigen Praxis kann klar festgestellt werden: Patente auf Software und computergestützte Geschäftsmethoden sind in Europa durchaus möglich.

Während das Deutsche Patentamt und auch Vertreter der einschlägigen Gerichte hierzulande stets beteuern, keine Trivialpatente zulassen zu wollen, und als Kriterium vor allem die für die Patenterteilung notwendige Erfindungshöhe ins Feld führen, ist das EPA - wie übrigens auch in der Gentechnik - bereits einen Schritt weiter: Zwar hätte das One-Click-Patent nach Angaben von Vertretern des EPA keine Chance in Europa, jedoch belegen existierende europäische Patente, beispielsweise für die dynamische Preisfestlegung (EP0792493) oder den Elektronischen Einkaufswagen (EP0807891), dass es sich bei den Aussagen eher um Lippenbekenntnisse handelt.

Ohnehin ist eine formale Abgrenzung zwischen Softwarepatenten und Patenten auf computergestützte Geschäftsmethoden nur schwer vorstellbar, handelt es sich doch in beiden Fällen um Vorgehensweisen, die mit Hilfe von Computern umgesetzt werden, also um Algorithmen. Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur hat auf seiner Homepage eine beispielhafte Liste einschlägiger Patente zusammengestellt.

In der Praxis bergen auch diese Patente eine Reihe von Risiken, wie nicht zuletzt das erwähnte Schutzrecht auf den Elektronischen Einkaufswagen zeigt, der in jedem Webshop zum Einsatz kommt. Zwar würde eine Vielzahl derartiger Patente bei der gegenwärtigen Interpretation der notwendigen Erfindungshöhe durch die einschlägigen deutschen Gerichte für ungültig erklärt, jedoch hat sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugunsten der Patentierbarkeit entwickelt. Das Vorgehen auch gegen ein triviales Patent kann daher zum finanziellen Abenteuer geraten. Wird die Patentdichte höher, so wird es für die Unternehmen immer wichtiger, vor der Implementierung einer neuen Software oder einer Internet-basierenden Geschäftsmethode genau zu prüfen, ob existierende Patente verletzt werden könnten.

Hier sind Softwarefirmen auf die Dienste erfahrener Rechercheure und Patentanwälte angewiesen, sofern sie nicht über eine eigene Patentabteilung verfügen. Dadurch drohen enorme zusätzliche Kosten und unter Umständen auch böse Überraschungen. Außerdem werden die meisten Unternehmen, die nicht wie IBM oder Microsoft mehrere Hundert Patente jährlich anmelden, feststellen müssen, dass sie in der Regel gegen mehr Patente verstoßen, als sie selbst besitzen.

Die Chance, ein pfiffiges Geschäftsmodell mit Hilfe eines Patentes gegen Konzerne mit ihren Patentportfolios verteidigen zu können, ist daher eher gering: Branchenriesen werden im Gegenzug immer ein Schutzrecht finden, gegen das die kleinen Softwarehäuser - tatsächlich oder angeblich - verstoßen. Welche Seite bei der danach folgenden außergerichtlichen Einigung den Kürzeren ziehen wird, ist offensichtlich. Kritiker führen daher an, dass Softwarepatente nur den Patentanwälten und Großkonzernen nutzen, während für innovative mittelständische Unternehmen die Nachteile überwiegen.

Gesamtwirtschaftlich sind durch Softwarepatente eher negative Folgen zu befürchten: Der Wettbewerb wird behindert und die ohnehin vorhandene Tendenz zur Monopolbildung in der IT-Branche verstärkt. Auch eine einschlägige Studie des MIT legt nahe, dass Patente in dynamischen Märkten wie der IT-Branche eher negativ wirken (siehe Kasten). Letztendlich ist die Prüfungszeit von rund zwei Jahren ab Beginn der Patentanmeldung angesichts der kurzen Innovationszyklen im Software-Business nicht gerade marktgerecht.

Das Thema der Softwarepatente wird inzwischen auf höchster politischer Ebene zur Kenntnis genommen, und die EU-Kommission arbeitet an entsprechenden Richtlinien. Auch hier befürchten Patentkritiker, dass dabei vor allem die Interessen der etablierten Lobby und der Großkonzerne zum Tragen kommen. Dennoch ist der endgültige Ausgang derzeit offen.

Für Unternehmen, die im Wirtschaftsraum Internet aktiv sind, lassen sich von der herrschenden Patentpraxis drei Ratschläge ableiten: Sie sollten erstens die weitere politische Entwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes für immaterielle Güter akribisch verfolgen. Zweitens müssen Firmen prüfen, ob und welche Patente sie mit ihren Aktivitäten möglicherweise verletzen könnten. Gegen diese Schutzrechte sollte frühzeitig juristisch vorgegangen werden. Und schließlich: Unternehmen sind gut beraten, so viele Patente wie möglich zu erlangen.

* Daniel Riek ist Mitglied im Vorstand des Live Linux Verband e.V.

Links zu Patenten

Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII):swpat.ffii.org/vreji/pikta/indexde.html

MIT: www.researchoninnovation.org/patent.pdf

EPA: www.european-patentoffice.org

Deutsches Patent- und Markenamt: www.dpma.de