Nicht nur Schwarzarbeit ist illegal

29.08.2005
Von 
Ingrid Weidner arbeitet als freie Journalistin in München.

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bei der rechtlichen Ausgestaltung eines Projektauftrags gilt es für die Vertragspartner genau hinzuschauen: Die Grenzen zwischen Werkvertrag, Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung sind oft fließend. Hier lesen Sie, welche Unterschiede es gibt.