Nicht attraktiv

25.06.1976

"Aus unserer Sicht ist das Hamburger Bildungsurlaubsgesetz für die Mitarbeiter nicht attraktiv, weil die Gebühren für den Besuch der anerkannten Kurse vom Teilnehmer bezahlt werden müssen", erklärt das mit Schulungsmaßnahmen erfahrene Hamburger Softwarehaus Scientific Control Systems (SCS). "Wir bieten unseren Mitarbeitern selbst interne und externe Weiterbildungskurse, die voll vom Arbeitgeber bezahlt werden."