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Neues von Napster

28.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Roxio will bis Weihnachten seinen Internet-Musikladen "Napster 2.0" mit 500.000 Titeln am Netz haben (zunächst aber ausschließlich in den USA). Dies wäre das bislang größte online verfügbare Angebot. Beim Geschäftsmodell fährt die "Digital Media Company" einer Meldung des "Wall Street Journal" zufolge zweigleisig und bietet sowohl Einzelverkäufe von Songs und Alben - wie Apples "iTunes Music Store" - oder Mietzugriff gegen eine monatliche Grundgebühr an, wie ihn die meisten anderen Wettbewerber offerieren. "Wir denken, das erfolgreiche Modell ist sowohl der Pay-per-download- als auch der Abo-Ansatz", erklärte Roxio-Chef Chris Gorog. Weitere Details zu Napster 2.0 will seine Firma heute auf einer Konferenz der Musikindustrie in New York ankündigen. Roxio hatte sowohl die Überreste der einstigen

MP3-Tauschbörse Napster als auch den legalen Musikdienst Pressplay mit der erklärten Absicht übernommen, beide unter der legendären Napster-Marke zu neuem Leben zu erwecken.

Der deutsche Medienkonzern Bertelsmann darf unterdessen eine juristische Verschnaufpause einlegen. Die Klageschrift verschiedener US-amerikanischer Musikkonzerne wegen des Engagements der Gütersloher beim vor zwei Jahren stillgelegten alten Napster darf einer einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom vergangenen Freitag (AZ 2 BvR 1198/03) für die Dauer von bis zu sechs Monaten nicht zugestellt werden. Das Verfahren ist damit vorläufig blockiert. Grund für die Entscheidung ist eine Folgenabwägung: Selbst wenn ein US-Urteil hierzulande nicht anerkannt werde, könne das US-Vermögen von Bertelsmann vollstreckt werden.

Ihre eigentliche Entscheidung fällen die Karlsruher Richter aber erst später im Hauptsacheverfahren. "Werden Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt, um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen, könnte dies deutsches Verfassungsrecht verletzen", erklärte das Gericht. Bertelsmann hatte sich Oktober 2000 bei Napster eingekauft und nachfolgend an die 100 Millionen Dollar in den Dienst gesteckt, war aber mit seinem Vorhaben einer Legalisierung und Kommerzialisierung am Widerstand der verprellten Plattenfirmen gescheitert. (tc)