Neues Urteil für Doc Morris

12.01.2001

MÜNCHEN (CW) - Das Berliner Landgericht hat den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die niederländische Web-Apotheke 0800Docmorris.com abgelehnt. Geklagt hatte der Verband sozialer Wettbewerb, der die Interessen von Pharmazieherstellern vertritt. Seiner Argumentation, Doc Morris verstoße gegen das Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Medikamenten und würde diese zudem bewerben, wollte sich das Gericht mit Hinweis auf EU-Regelungen nicht anschließen. Der Verband will in die Berufung gehen.