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Neues Urheberrecht ohne Bagatellklausel

23.03.2006
Illegale Kopien von Musik und Filmen bleiben auch für den privaten Gebrauch strafbar.

Für Verbraucher bleibt allerdings ein Schlupfloch: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies auf § 153 der Strafprozessordnung, dem zufolge der Staatsanwalt ein Verfahren einstellen kann, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Dies sei in 99,9 Prozent solcher Fälle so. Eine ursprünglich bei der Modernisierung des Urheberrechts geplante "Bagatellklausel" wurde auf Betreiben der Union aus dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf gestrichen. Der Klausel zufolge sollten Verbraucher straffrei bleiben, wenn die Zahl der Kopien gering sei und sie nur dem Privatgebrauch dienten. Damit sollte unter anderem eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" vermieden werden.

Für die Verbraucher ändert sich damit nach der Gesetzesänderung, die voraussichtlich 2007 in Kraft treten wird, nichts. Die Privatkopie auch in digitaler Form von einer legalen Quelle ist weiterhin erlaubt. Mit Strafen bis zu einem Jahr Gefängnis belegt ist das Knacken eines Kopierschutzes. Damit sind alle DVDs und auch vor allem die populärsten CDs ausgestattet. Ein Recht auf Privatkopie zu Lasten des Rechtsinhabers gebe es nicht, betonte Zypries. Unzulässig bleibt auch eine Privatkopie von einem rechtswidrigen Angebot im Internet. Wer rechtswidrig erstellte Kopien gewerbsmäßig vertreibt, riskiert eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren.

Einen neuen Weg geht das Gesetz bei der Vergütung der Urheber. Sie soll künftig zwischen den Herstellern von Geräten, mit denen Kopien angefertigt werden können, und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden. Der Betrag soll "angemessen" sein. Gesetzlich festgeschrieben wird eine Obergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises des jeweiligen Geräts. In Streitfällen entscheidet eine Schiedsstelle oder als einzige Instanz das Oberlandesgericht. Bisher waren die auf den Kaufpreis aufgeschlagenen Abgaben für Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte detailliert im Gesetz geregelt.

Der Zypries-Entwurf regelt auch den Umgang mit zukünftigen Nutzungsarten. Bisher muss ein Verwerter, der ein Werk auf neue Art - etwa auf CD - nutzen will, sich mit Urhebern oder Erben einigen. Nun kann ein Urheber schon jetzt im Voraus über die Veröffentlichung seiner Werke auf zukünftigen Medien entscheiden. Öffentliche Bibliotheken, Museen und Archiven dürfen ihre Bestände auch an elektronischen Leseplätzen zeigen.

Der seit Monaten andauernde Streit um die Neufassung des Urheberrechts ging auch nach dem Kabinettsbeschluss weiter. Der Deutsche Kulturrat, die Unions-Rechtspolitiker Jürgen Gehb und Günter Krings begrüßten ebenso wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) den Wegfall der Bagatellklausel. Der Entwurf trage dem notwendigen Kompromiss zwischen dem geistigen Eigentum, der Wissensgesellschaft und den Interessen von Industrie und Verbraucher Rechnung. Eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" sei nicht zu befürchten, sagte Neumann auf Anfrage.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hält die Reform nur teilweise für gelungen. Die Rechtspolitikerin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sah in dem Wegfall der Bagatellklausel eine herbe Niederlage für Zypries. Es bestehe aber weiterhin Beratungsbedarf. Die Grünen-Politiker Grietje Bettin und Jerzy Montag kritisierten, dass Zypries die Klausel aufgegeben hat. Der Entwurf sei geprägt von den Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie. Zypries sprach von einem "tragbaren Kompromiss".

Andere Verbände übten zum Teil heftige Kritik an dem Kabinettsbeschluss und äußerten die Erwartung, dass das Gesetz vom Bundestag in dieser Form nicht verabschiedet wird. Die Verwertungsgesellschaft Wort zeigte sich "zutiefst enttäuscht" und sprach von einem "Schlag ins Gesicht für alle Urheber in Deutschland", da das Kabinett die "schwerwiegenden Bedenken" mehrerer Organisationen ignoriert habe. Wenn das Gesetz Wirklichkeit werden sollte, würden Urheber in Deutschland "keine angemessene Vergütung" mehr erhalten.

Das "Aktionsbündnis Kopiervergütung" forderte, dass für alle Geräte, die zum Vervielfältigen geeignet sind, Urhebervergütungen fällig werden. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sprach von einer "Demontage der Rechte der Kreativen", die Einnahmeverluste bei den Urhebern "im mittleren zweistelligen Millionenbereich" zur Folge hätte. Die Grünen bedauerten, dass Bundesjustizministerin Zypries bei der Bagatellklausel "eingeknickt" sei. "Damit nimmt sie die Kriminalisierung mehrerer Millionen hauptsächlich junger Menschen in Kauf."

Rot-Grün hatte das Gesetzesvorhaben schon 2003 begonnen, wegen der vorgezogenen Bundestagswahl aber nicht mehr verabschiedet. Der jetzt beschlossene Entwurf basiert auf der ursprünglichen Vorlage. (dpa/tc)