Für Kleine keine - für Große mehr Kosten:

Neues Post-Gebührenmodell im Bau

15.05.1981

BONN (VWD) - Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, für Festverbindungen (Analoge und Digitale) ein Gebührenmodell einzuführen, das neben der Entfernung auch die Nutzungszeit als Tarifkriterium vorsieht. Das teilte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, Hemut Becker, in seiner kürzlich in Bonn veröffentlichten Antwort auf eine Frage des post- und fernmeldepolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Klaus-Jürgen Hoffie, mit.

Das neue Tarifsystem soll für sämtliche Festverbindungen, also für Leitungen und Direktrufverbindungen innerhalb der öffentlichen Netze (Fernsprech-, Telex- und Direktrufnetz), aber auch für Übertragungswege außerhalb der öffentlichen Netze (Fernsprech-, Fernschreib-, Breitband-, Melde- und Fernwirkstromwege) eingeführt werden.

Die Umstellung auf das neue Gebührenmodell werde nicht vor 1983 beginnen und sich über einen mehrjähigen Zeitraum erstrecken. Das Bundespostministerium verfolgt die Absicht, das Gebührenmodell so anzulegen, daß für Anwender mit geringen oder mittleren Nutzungszeiten keine Gebührenbelastungen entstehen. Für Anwender mit hohen Nutzungszeiten würden allerdings langfristig höhere Gebührenbelastungen veranschlagt. Die Bundespost ist jedoch der Überzeugung, daß die prozentuale Mehrbelastung auch für Intensiv-Benutzer mittelfristig "in vertretbaren Grenzen" bleibt.

Die Sorge der Hersteller und Anwender von Datenfernübertragungseinrichtungen, die Wirtschaftlichkeit installierter Anlagen und Einrichtungen könnte durch das neue Tarifsystem grundlegend verändert werden, wird von der Bundespost nicht geteilt. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß bei der Einführung des neuen Tarifmodells für Festverbindungen lange Übergangszeiten für installierte Geräte und begleitende begünstigende Gebührenmaßnahmen vorgesehen seien.

Das neue verkehrsabhängige Tarifsystem für Festverbindungen ist nach Ansicht der Bundesregierung zugleich ein wichtiger vorbereitender Schritt für die Einführung einer Verordnung über Kommunikationsanlagen. Die Verordnung über Kommunikationsanlagen soll die Rahmenbedingungen für die erweiterte Nutzung von Nebenstellenanlagen festlegen.