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Neues Gesetz schützt Verbraucher vor betrügerischen Dialern

02.08.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Mit dem Beschluss, die Telekommunikations-Verordnung zu ändern, verbessert die Bundesregierung den Verbraucherschutz. Telefonkunden können sich nun besser vor betrügerischen Betreibern von 0190-Nummern schützen. Die Anbieter der so genannten Mehrwertdiensterufnummern sind ab sofort zu dem Hinweis auf ihren Rechnungen verpflichtet, dass gegen einzelne Zahlungsposten begründete Einwände erhoben werden können.

Auch die Netzprovider können sich nicht länger aus ihrer Verantwortung stehlen. Sie müssen künftig häufiger für unerwünschte Werbung per Fax, E-Mail und SMS haften. Außerdem verpflichtet die Gesetzesänderung die Netzbetreiber dazu, eine Servicenummer zu sperren, wenn diese missbräuchlich benutzt wird. Bisher reagierten Telekommunikationsfirmen kaum auf Betrugshinweise in ihren Netzen. Ihrer Ansicht nach lag die Zuständigkeit bei dem jeweiligen Nummernanbieter. Immerhin konnten die Netzbetreiber am Missbrauch kräftig mitverdienen. (bw)