DV Anpassung frühzeitig angehen:

Neues Bilanzrecht wirft Schatten voraus

22.02.1985

STARNBERG (CW) - Im Juni 1983 leitete die Bundesregierung dem Bundesrat den Entwurf für ein neues Bilanzrichtlinien-Gesetz zu, der wesentliche Anderungen der Rechnungslegungs-Vorschriften enthält. Jetzt wird es ernst: Experten erwarten. daß der Entwurf ab 1986 verbindlich für den Anschluß in den Unternehmen sein wird.

Schon im Juli 1978 hatte die Europäische Gemeinschaft die Richtlinie über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (vorwiegend KG, KGaA und GmbH) verabschiedet und die Mitgliedsstaaten zur Anpassung ihres nationalen Rechts verpflichtet.

Die nach neuem Recht geforderten Verfahrensregeln bringen auch neue Bestimmungen für den Ausweis des Anlagespiegels. Diese Übersicht, die die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt, soll künftig nach der direkten Bruttomethode anstelle des bisherigen Prinzips erstellt werden. Für die Praxis ergeben sich daraus zahlreiche Konsequenzen, nicht zuletzt ein durch das zu erwartende erweiterte Buchungsaufkommen hervorgerufener erheblicher Mehraufwand.

So kommt denn auch Bilanzierungsspezialist Alfred E. Neumann aus Haltern zu dem Schluß: "Die ab dem ersten Geschäftsjahr nach Einführung des neuen Rechnungsregelungs-Gesetzes gewünschten Angaben sind festzuhalten und der wegeren Abrechnung zugrunde zu legen. Wenn die DV hierfür noch nicht bemüht worden ist, dann ist es Zeit, sich mit der Umstellung auf EDV-Abrechnung auseinanderzusetzen. Die Darstellung des Anlagespiegels nach zukünftigem Bilanzrecht birgt einige Schwierigkeiten."

Frühzeitig mit neuem Recht beschäftigen

Weniger kritisch beurteilt Dieter Frasch, Geschäftsführer der Orga-Ratio GmbH, Starnberg, die Umstellung, wenn sich die Anwender früh genug mit den neuen Anforderungen und ihrer Lösung beschäftigten Betroffen seien auch die implementierten Softwarelösungen für die Anlagenverwaltung nach altem Recht.

Um den Benutzern die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig über die Anforderungen und ihre Lösung zu informieren, veranstaltet die Orga-Ratio im März 1985 in sechs Städten Deutschlands eine kostenlose Präsentationsreihe für Mitarbeiter des Rechnungswesens und der EDV. Ein Wirtschaftsprüfer erläutert die neuen Bestimmungen aufgrund der 4. EG-Richtlinie, und Fachleute der Orga-Ratio präsentieren die Fähigkeiten des dann erweiterten Pakets ORAG 6.

Informationen: Orga-Ratio GmbH, Emslander Straße 3, 8130 Starnberg Telefon: 0 8151/22 48.