Neuerungen des Bundesdatenschutzgesetzes

06.09.1991

MÜNCHEN (pi) - Das neue Bundesdatenschutzgesetz, das am 1. Juni 1991 in Kraft getreten ist, enthält für Unternehmen Änderungen, die sich nach Angaben der Deutschen Anwaltsakademie unmittelbar finanziell und organisatorisch auswirken.

Ein Seminar, das die Akademie gemeinsam mit der Zeitschrift "Computer und Recht" am 27. September 1991 in München durchführt, erläutert die aktuelle Situation.

Die Veranstaltung informiert darüber hinaus über EG-Bestrebungen im Datenschutz, die 1992 wirksam werden sollen. Zur Sprache kommen ferner neue Eingriffsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden in die unternehmerische Organisationskompetenz, das erhöhte Schadensersatzrisiko sowie die verstärkten Auskunftsrechte für Arbeitnehmer und Kunden.

Informationen: Computer und Recht, Herrnstraße 46, 8000 München 2, Telefon 0 89/29 28 16-17.

Deutsche Anwaltskanzlei im Deutschen Anwaltverein, Arndtstraße 43, 5300 Bonn 1, Telefon 02 28/26 07-83.