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Neuer Markt macht Ernst mit Delisting

20.07.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Börse hat wie angekündigt Details ihrer Delisting-Pläne für den Neuen Markt veröffentlicht (Computerwoche online berichtete). Der Rauswurf droht demnach künftig "Pennystock"-Unternehmen, deren Aktienkurs länger als 30 Börsentage in Folge unter einem Euro und deren Marktkapitalisierung gleichzeitig unter 20 Millionen Euro liegt. Gleiches gilt für insolvente Firmen.

Das so genannte Delisting erfolgt allerdings frühestens nach 120 Börsentagen. Sollte ein Unternehmen in die oben beschriebene finanzielle Schieflage geraten, tritt eine 90-börsentägige Karenzfrist in Kraft. Wenn Aktienkurs oder Börsenwert innerhalb dieser für mindestens 15 Tage in Folge über einen Euro oder 20 Millionen Euro steigen, ist die betroffene Company vorerst gerettet und bleibt am Wachstumsmarkt notiert. Andernfalls wandern die Papiere in den Freiverkehr oder geregelten Markt.