Wegen Rabatten

Neuer juristischer Ärger für Daimler-Tochter myTaxi

08.07.2015
Wegen einer neuen Rabattaktion bekommt die zu Daimler gehörende App myTaxi wieder juristischen Ärger.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP reichte einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg ein. "Wir sind der Ansicht, dass My Taxi gegen das Beförderungsgesetz verstößt", sagte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Ein Verbot würde bundesweit gelten, da der BZP in ganz Deutschland aktiv ist, schrieb die "FAZ". Ein myTaxi-Sprecher sagte dem Blatt: "Unser Ziel ist es, das Bezahlen per App bekannter zu machen."

Bis zum 21. Juli sollen Fahrgäste, die über die App zahlen, die Hälfte des Fahrpreises zurückbekommen; zudem sind die Fahrer von der sonst anfallenden Provisionsgebühr von sieben Prozent befreit. Erst vor kurzem hatte das Landgericht Stuttgart eine ähnliche Rabattaktion für wettbewerbswidrig erklärt. Das Taxigewerbe will ein bundesweites Verbot durchsetzen. Ein Daimler-Sprecher betonte: "Das Taxi-Geschäft ist von hoher Bedeutung für uns". Der schwäbische Autobauer ist auch ein führender Ausrüster von Taxibetrieben. (dpa/tc)