Neuer Abmahnmarkt kann die Existenz von KMUs bedrohen

26.02.2007
Von Dorothea Friedrich
Unternehmen und Gewerbetreibenden droht durch einfaches Versenden von E-Mails großer Ärger.

Seit Jahresbeginn müssen auch E-Mails die gesellschaftsrechtlichen Pflichtangaben wie Anschrift, Steuernummer, Handelsregistereintrag oder Name des Geschäftsführers enthalten. Dies gilt dabei auch für Gewerbetreibende im Internet wie Profiseller auf eBay. Fehlen die vorgeschriebenen Angaben, kann das Registergericht ein Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro verhängen. Schlimmer noch: Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände können Unterlassungsansprüche geltend machen und abmahnen.

Wie Rechtsanwalt Harald Schneider in der aktuellen Ausgabe der ZAP –„Zeitschrift für die Anwaltspraxis“ schreibt, entsteht derzeit eine neue Abmahnwelle. Erste Fälle seien bereits zu beobachten. Dabei gehe es den Abmahnenden nicht um wettbewerbsrechtliche Fragen, Schon die kleinsten Fehler könnten kleine und mittelgroße Unternehmen schnell in der Existenz bedrohen: Durch Abmahnungen von Anwälten, Konkurrenten oder Wettbewerbshütern könnten schnell Kosten von mehreren zehntausend Euro auflaufen. Und jeder weitere, noch so kleine Verstoß kostet erneut viel Geld.

Unternehmen sind Anwalt Schneider zufolge gut beraten, ihre E-Mail-Korrespondenz unverzüglich den neu gefassten Vorschriften anzupassen. Der sicherste Weg dabei ist ganz einfach: Allen ausgehenden E-Mails werden automatisch alle notwendigen Angaben in deutscher Sprache und vom Druckbild her gut lesbar angefügt.