Neue Telekommunikationsordnung (TKO):Höhere Gebühren für Nebenstellenanlagen

02.05.1986

BONN (CW) - Im Rahmen der 29. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung wurden verschiedene Gebührensenkungen aber auch -erhöhungen vorgesehen. Um insgesamt 330 Millionen Mark soll, so die Bundespost, das Gesamtgebührenaufkommen dadurch sinken.

Die neue Fernmeldeordnung (Telekommunikationsordnung = TKO), die wider Erwarten ohne größere Einwände kürzlich vom Postverwaltungsrat verabschiedet wurde, sieht insbesondere im "Wettbewerbsbereich Nebenstellentechnik eine Anpassung an die Kostensituation" vor. Das führt zum Beispiel bei den laufenden Gebühren zu einer Erhöhung von fünf Prozent. Dies bedeute Mehreinnahmen bei der Post von 16 Millionen Mark im Jahr.

Standortnachteile sollen (erwartungsgemäß) für den Zugang aus dem öffentlichen Fernsprechnetz zu Endeinrichtungen im öffentlichen Datex-P-Netz über entfernungsunabhängige Zugangsgebühren ausgeglichen werden. Diese Regelung tritt am 1. April 1987 in Kraft.

Weiter wurde beschlossen, daß der Telebox-Dienst, der seit 1984 im Probebetrieb läuft, am 1. Juli dieses Jahres als Regeldienst eingeführt wird; außerdem schafft die Post zum 1. Juli die Voraussetzungen für die Einführung des Temex-Dienstes (Telemetry Exchange) zur Übermittlung digitaler Fernwirkinformationen.