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Neue SCO-Klage gegen IBM nicht zugelassen

05.07.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der zuständige Richter hat von den Taktierereien im Prozess von SCO gegen IBM wegen Urheberrechtsverletzungen die Nase voll. Jetzt lehnte er einen Antrag von SCO auf Änderung der Klage ab: " Die vorgeschlagene Erweiterung zuzulassen hätte diese schon umfangreiche und komplexe Untersuchung verlängert und würde nur dazu führen, eine Entscheidung zu verzögern", schrieb Richter Dale Kimball.

SCO hat IBM im März 2003 verklagt, weil Big Blue urheberrechtlich geschützten Unix-Quellcode auf Linux übertragen haben soll. Ursprünglich nannte die Klageschrift rund ein Dutzend Einzelvergehen. Diese wurden später wieder eingeschränkt. Seit der Eröffnung des Verfahrens hat SCO schon zweimal die Klage geändert. Beim jetzt vergeblichen dritten Mal wollte die Firma auch noch gerichtlich klären lassen, ob IBM weitere Urheberrechte und Verträge verletzt hat. Angeblich hat Big Blue beim einstigen Gemeinschaftsprojekt Monterey erhaltene Einblicke in den Unix-Code für die Entwicklung von AIX genutzt. Dieser Vorwurf hatte schon zu den ersten Beschuldigungen von SCO gehört. Es dürfte Richter Kimball genervt haben, dass die Unix-Company diese Beschuldigung nun wieder hervorkramt.

Kimball bestätigte das geplante weitere Prozedere im Beweiserhebungsverfahren. Bis zum 1. August dieses Jahres müssen SCO und IBM die geforderten Unterlagen beibringen. Bis zum 28. Oktober müssen sie auf dieser Basis ihre Klage mit Beweismitteln belegen, wobei sie bis zum 22. Dezember neue Beweise nachreichen dürfen. Am 27. Januar 2006 beginnt das Gericht mit der Analyse von Klageschriften und Beweislage. Für den 30. Januar des folgenden Jahres ist ein Treffen der Anwälte beider Parteien angesetzt, um Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung auszuloten. Das eigentliche Hauptverfahren soll schließlich erst am 26. Februar 2007 beginnen. Dafür sind fünf Wochen angesetzt. (ls)