Nur anerkannte Labors dürfen prüfen

Neue schwedische Richtlinie zur Prüfung von Bildschirmen

16.08.1991

STOCKHOLM (vwd) - Seit Jahresmitte gelten in Schweden neue Bestimmungen zur Prüfung von Bildschirmen.

Demnach dürfen nur noch anerkannte Labors die Geräte auf elektromagnetische und -statische Störfelder sowie auf andere Strahlungen untersuchen.

Die Richtlinie erarbeitete Swedac, die staatliche Behörde für Meß- und Prüftechnik in Schweden. Die bisherige Bestimmung, die auch international großen Zuspruch fand, besteht seit 1987.

Die Bestimmung entwickelte sich aus der Diskussion über mögliche Gesundheitsrisiken bei der Bildschirmarbeit. Es bestand der Verdacht, daß Fehlgeburten, Hautallergien und Augenkrankheiten als Folgeerscheinungen auftreten könnten. Laut Swedac gibt es indes keine schlüssigen wissenschaftlichen Beweise für diese Vermutungen.

Die alte schwedische Richtlinie wurde von vielen Ländern übernommen und hat als "Schwedennorm" internationale Anerkennung gefunden. Schon bei ihrer Entwicklung dachte die schwedische Behörde daran, sie nach einer Versuchsperiode von drei Jahren zu überarbeiten. Diese Aktualisierung hat man jetzt vorgenommen. Getestet werden elektrische Wechselfelder, Magnetfelder, elektrostatische Strahlung und Übertragung auf die Tastatur sowie Röntgenstrahlung. Experten erwarten, daß die neue Norm eine noch größere internationale Bedeutung erlangt als die bisher geltende.