Neue Richtlinie fuer den Normenentwurf Etsi verstaerkt den Schutz fuer Patente aus der TK-Industrie

13.01.1995

BRUESSEL (IDG) - Das europaeische Standardisierungsgremium European Telecommunications Standards Institute (Etsi) hat einen drohenden Streit mit amerikanischen TK-Herstellern abgewendet. Die verabschiedete Richtlinie fuer die Uebernahme von Patenten zum Normenentwurf haben sowohl TK-Geraetehersteller und nationale Carrier als auch das Etsi akzeptiert. Bei der Frage, inwiefern geistiges Eigentum bei der Normierung zu schuetzen ist, war es in der Vergangenheit zu Differenzen gekommen.

Die Richtlinie beendet einen fuenf Jahre alten Disput ueber die gesetzliche Regelung zum Schutze geistigen Eigentums. In frueheren Versionen waren jeweils die Interessen der nationalen Carrier bevorzugt behandelt worden - die Patentinhaber hatten stets das Nachsehen, da sie bei der Verwertung ihrer Verfahren zum Normenentwurf in der Nachweispflicht standen. Innerhalb von 180 Tagen ab Erscheinen des Standards mussten die Betroffenen gegen die unbewilligte Verwertung ihrer geschuetzten Technologien Einspruch erheben. Gegen diese Praxis wehrten sich Philips und einige amerikanischen Hersteller jedoch erfolgreich.

Die von der Etsi-Generalversammlung mit 90,3 Prozent der Stimmen verabschiedete Verordnung ist das Ergebnis des Kompromisses zwischen Equipmentherstellern und Carriern. Das Plenum, in dem Vertreter von Herstellern, Carriern und Anwendern sitzen, hat mit dem Beschluss zudem einen drohenden Streit mit der amerikanischen Interessenvertretung Computer and Business Equipment Manufacturers Association (CBEMA) abgewendet, die sich ebenfalls in ihren Rechten beschnitten sah.

Die neue Version staerkt dagegen die Position der Patenteigner. Fliessen beim Entwurf von Etsi-Standards geschuetzte Verfahren ein, verpflichtet sich die europaeische Behoerde, den Eigentuemer der verwendeten Technik zu kontaktieren. Dieser hat dann drei Monate Zeit, sich fuer oder gegen die Verwertung seiner Loesung in einem Standard zu entscheiden. Verweigert er seine Zustimmung, muss das Etsi nach einer Alternativtechnik suchen. Gibt es keine vergleichbare Loesung und keinen Konsens mit dem Patentinhaber, wird der Standardisierungsversuch vom Etsi abgebrochen.